Fall wird neu verhandelt: Familie Schumacher legt Revision gegen Urteil ein!
Von Frank Christiansen
Wuppertal – Der Fall, in dem die Familie Schumacher der versuchten Erpressung beschuldigt wird, soll in der nächsten Instanz erneut geprüft werden. Es geht dabei um die Verurteilung eines ehemaligen Sicherheitsmitarbeiters der Familie zu einer Bewährungsstrafe.
"Wir sind der Auffassung, dass das Urteil für Herrn F. weit zu nachsichtig ausgefallen ist, und haben deswegen Revision eingelegt", erklärte Corinna Schumacher (55).
Der 53-Jährige war in der vergangenen Woche wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. "Meiner Meinung nach war er derjenige, der hinter dem ganzen Treiben stand", so die Aussage.
"Der massive Vertrauensbruch schockiert mich immer noch am meisten. Für sein Handeln hätte er eine Strafe verdienen müssen, die künftige Täter abschreckt", betonte Corinna Schumacher in ihrer Stellungnahme.
Mit dem Einlegen der Revision strebt die Familie Schumacher an, den Mann wegen aktiver Mittäterschaft anklagen zu lassen.
Richterin Birgit Neubert wies in ihrer Urteilsbegründung darauf hin, dass er durch seinen Vertrauensbruch den wesentlichen Beitrag zur Tat geleistet und den gesamten Vorgang in Gang gesetzt habe.
Schumacher-Familie drohte eine Zahlung von 15 Millionen Euro an die Erpresser
Der bereits mehrfach vorbestrafte Hauptangeklagte war zuvor vom Amtsgericht in einem besonders schweren Fall der versuchten Erpressung zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sein 30-jähriger Sohn erhielt wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung eine sechsmonatige Haft auf Bewährung sowie eine Geldauflage in Höhe von 1.200 Euro.
Die Familie wurde erpresst, indem man sie mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos unter Druck setzte. Die Erpresser forderten 15 Millionen Euro, andernfalls würden sie die Aufnahmen im Darknet publizieren.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sicherten die Täter 900 Fotos, nahezu 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher (56). Eine Festplatte blieb indes unauffindbar.
Seit seinem schweren Ski-Unfall im Jahr 2013, bei dem Michael Schumacher eine beträchtliche Kopfverletzung erlitt, wird er von seiner Familie und den beteiligten Mitarbeitern weitestgehend vor der Öffentlichkeit verborgen.