Mutmaßlicher Sexualdelikt auf Schumi-Grundstück: Angeklagter bleibt der Verhandlung fern
Nyon (Schweiz) – Ein Motorsportler steht im Verdacht, auf dem Anwesen von Michael Schumacher (56) und seiner Familie eine Betreuerin des Formel-1-Rekordweltmeisters sexuell missbraucht zu haben. Nun gibt es neue Entwicklungen in dem Fall.
Denn der Beschuldigte Joey M. (29) erschien Berichten der BILD zufolge am Mittwoch (15. Oktober) nicht zur angesetzten Gerichtsverhandlung in Nyon.
Sein Verteidiger, der australische Motorsportleranwalt Luc Vaney, betont jedoch, dass sein Mandant rechtlich dazu berechtigt sei. „Gemäß Artikel 366 der Schweizer Strafprozessordnung ist ein einmaliges Fernbleiben erlaubt. Beim nächsten Mal wäre es die letzte Gelegenheit – andernfalls würde er in Abwesenheit verurteilt“, erläutert der Jurist.
Dem 29-Jährigen wird vorgeworfen, Najia B., die bis 2020 die schwer verunglückte Motorsportikone betreute und angeblich auch in eine Erpressung gegen Schumachers Familie verwickelt gewesen sein soll, am 23. November 2019 zweimal vergewaltigt zu haben.
Nach Dienstschluss soll die Betreuerin den Abend gemeinsam mit befreundeten Kollegen verbracht haben. Dabei sei reichlich Alkohol konsumiert worden. Als sie sich zunehmend unwohl fühlte, habe man sie zu Bett gebracht. Anschließend soll sich Joey M. an ihr vergangen haben.
Der Anwalt der Klägerin, Patrick Michod, äußerte sich beim Verlassen des Gerichtssaals abwertend über den Angeklagten.
„Das ist bedauerlich und feige“, soll er gesagt haben, wie das Sekretariat seines Büros gegenüber „BILD“ bestätigte. Zudem sei die Beweislage aus Sicht der Gegenseite klar und eindeutig.
Das Verfahren gegen den Rennfahrer, der früher ein enger Freund von Mick Schumacher (26) gewesen sein soll, wurde vom Richter zunächst vertagt. Das Staatsanwaltsbüro gab an, dass der Prozess voraussichtlich erst im Jahr 2026 wieder aufgenommen wird.
Joey M. hatte seinerzeit auf dem Grundstück der Familie Schumacher gelebt. Mittlerweile besteht offenbar kein Kontakt mehr zu Mick.