Claudia Pechstein im Rechtsstreit: Ist ihre Doping-Sperre ungerechtfertigt?
München - Olympiasiegerin im Eisschnelllauf Claudia Pechstein (52) wartet noch auf den Abschluss ihres Millionenstreits mit dem Eislauf-Weltverband (ISU). Bei einer Verhandlung am Oberlandesgericht München wurde kein Urteil gefällt. Ein vom Richter vorgeschlagener Vergleich wurde von der ISU zurückgewiesen. Die Klage der 52-jährigen Berlinerin, die Schadensersatz und Schmerzensgeld für ihre aus ihrer Sicht ungerechtfertigte zweijährige Doping-Sperre im Jahr 2009 fordert, steht im Fokus. Pechstein verlangt von der ISU nahezu 8,4 Millionen Euro. Falls keine außergerichtliche Einigung erzielt wird, soll der Prozess am 13. Februar 2025 fortgesetzt werden, wie der Richter mitteilte. Pechstein und ihre Vertreter zeigten sich gesprächsbereit und signalisierten Bereitschaft zu finanziellen Kompromissen bis hin zur Halbierung der geforderten Summe. "Die ISU muss öffentlich anerkennen, dass die Sperre ein Fehler war, dann bin ich zu einem Vergleich bereit. Andernfalls erwarte ich ein gerichtliches Urteil", äußerte die Athletin.
Festgefahrene Situation: ISU lehnt Entschuldigung und Eingeständnis gegenüber Pechstein ab
Ein Rechtsberater des Weltverbandes ließ verlauten, dass weder eine Entschuldigung noch ein Eingeständnis eines Fehlers erfolgen werde. Auch sei die Zahlung der von Pechstein geforderten Summe ausgeschlossen. Der Berater warnte die Olympiasiegerin vor einer möglicherweise langwierigen Fortsetzung des Rechtsstreits, sollte keine Einigung erfolgen. Die Berater der ISU möchten sich mit der Spitze des Verbandes beraten. Nach Gerichtsvorschlag erklärte sich die ISU bereit, bis zum 14. November eine Ehrenerklärung abzugeben. Pechstein erhält danach drei Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob sie damit einverstanden ist. Bei einer Einigung könnte die Sportlerin einen Betrag zur Begleichung ihrer Forderungen vorschlagen, hielt der Richter fest.