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Alle Beteiligten legen Berufung ein! Erpressungsfall Schumacher wird neu verhandelt

Von Frank Christiansen

Wuppertal - Ab diesem Freitag wird der Fall der versuchten Erpressung der Familie Schumacher vor dem Landgericht Wuppertal erneut verhandelt.

Da sowohl die Nebenklägerin als auch die drei Beschuldigten gegen das Urteil des Amtsgerichts Einspruch eingelegt haben, muss sich das Trio nun wieder vor Gericht verantworten.

Bis Anfang Dezember sind insgesamt fünf Prozesstermine geplant. Die Familie Schumacher, die als Nebenkläger auftritt, strebt an, dass ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter (54) nicht lediglich als Gehilfe, sondern als Mittäter eingestuft und dadurch mit einer höheren Strafe belegt wird.

Die Schumachers waren erpresst worden, weil private Fotos und Videos von ihnen veröffentlicht werden sollten. Sie wurden zu einer Zahlung von 15 Millionen Euro aufgefordert, andernfalls drohte die Veröffentlichung der Bilder im Darknet.

Laut Staatsanwaltschaft wurden 900 Fotos und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher (56) sichergestellt. Eine Festplatte konnte allerdings nicht gefunden werden.

Der frühere Formel-1-Fahrer wird seit seinem schweren Skiunfall im Jahr 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt, nachdem er eine schwere Kopfverletzung erlitten hatte.

Im Februar hatte das Amtsgericht Wuppertal den mehrfach vorbestraften Hauptbeschuldigten (54) wegen versuchter Erpressung in besonders schwerem Fall zu drei Jahren Haft verurteilt.

Sein Sohn (31) erhielt eine sechsmonatige Haftstrafe auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 1200 Euro wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung.

Der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter der Familie wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt.

"Für mich war er derjenige, der diese Tat maßgeblich geplant hat. Besonders erschütternd ist der enorme Vertrauensbruch. Er sollte eine Strafe erhalten, die potenzielle Nachahmer abschreckt", erklärte Corinna Schumacher im Februar zur Berufung der Familie.

Der Anwalt der Nebenklage hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren für den Mann gefordert. Der Hauptangeklagte und sein Sohn hatten die Anschuldigungen gestanden.