Neue Festnahme im Erpressungsfall Schumacher: Beteiligung der Mutter eines Kleinkinds?
Wuppertal - Der Erpressungsfall, der die Familie von Michael Schumacher, den siebenfachen Formel-1-Weltmeister, um einen Millionenbetrag erleichtern sollte, nimmt eine überraschende Wendung: Offenbar sind mehr Personen involviert, als bisher gedacht. Eine zusätzliche Verdächtige wurde in der Schweiz festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal bestätigte am Montag (24. Juni), die Gerüchte um den Versuch, Schumacher und seine Angehörigen finanziell zu schädigen. Ein Vater und sein Sohn (53 und 30 Jahre alt), die primären Verdächtigen des Falls, befinden sich mittlerweile in Untersuchungshaft, nachdem sie am Mittwoch (19. Juni) auf einem Supermarktparkplatz in Groß-Gerau, Hessen, festgenommen wurden. Gemäß Berichten der "Bild"-Zeitung griffen die Ermittler am selben Abend erneut zu, dieses Mal in Thurgau am Bodensee in der Schweiz, wo eine Frau festgenommen wurde. Diese soll die Ehefrau des 30-jährigen Hauptverdächtigen sein, kam jedoch wenige Stunden später wieder frei, da der beantragte Haftbefehl nicht durchgesetzt wurde. Die Frau ist zudem Mutter eines dreimonatigen Babys.
Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert verriet, dass die Erpresser behaupteten, Dateien zu besitzen, deren Nichtveröffentlichung im Interesse der Familie Schumacher wäre. Eine geforderte Zahlung von 15 Millionen Euro sollte die Weitergabe sensibler Inhalte ins Darknet verhindern. Den Opfern wurden zur Beweisführung Datenproben übermittelt. Die Ermittlung technischer Spuren führte zurück nach Wuppertal, was Vater und Sohn droht, bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre hinter Gittern zu bringen. Beide waren zum Zeitpunkt des Erpressungsversuches bereits auf Bewährung.
Es war nicht der erste Versuch, die Familie Schumacher seit dem schweren Skiunfall im Dezember 2013 zu erpressen. Etwa acht Jahre zuvor bedrohte ein Mann Corinna Schumacher, die Ehefrau des Champions, per E-Mail und drohte, ihren Kindern Mick und Gina-Maria Schaden zuzufügen, sollte sie nicht 900.000 Euro zahlen. Ein gravierender Fehler des Täters, der seine eigene Bankverbindung für die Transaktion angab, erleichterte den Ermittlern jedoch die Aufgabe, ihn zu überführen.