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Union-Anhänger nach Feuerzeugwurf auf Torwart zu Bewährungsstrafe verurteilt

Von Anne Baum und Laura Voigt

Berlin – Beim Spiel zwischen Union Berlin und Bochum zeichnete sich bereits ein Unentschieden ab, als kurz vor Schluss ein Feuerzeugwurf aus dem Union-Block das Spiel überschattete. Nun liegt ein Urteil in dem Fall vor.

Ein 28-jähriger Berliner, der als Union-Fan das Spiel am 14. Dezember 2024 im Stadion an der Alten Försterei in Berlin-Köpenick besuchte, warf von der Zuschauerrangtribüne ein Feuerzeug in Richtung des damaligen VfL-Keepers Patrick Drewes (33). Das Feuerzeug traf den Torwart aus etwa 20 Metern Entfernung am Kopf. Dadurch erlitt Drewes eine oberflächliche Kopfprellung, die ambulant behandelt wurde. Für eine Woche war er arbeitsunfähig.

Der Fan wurde nun zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Amtsgericht Tiergarten befand ihn des gefährlichen Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit für schuldig.

Drewes, mittlerweile Spieler von Borussia Dortmund, erschien im Prozess als Zeuge. Er berichtete, dass er nach dem Treffer „einen Moment brauchte, um mit der Situation klarzukommen“. Er habe sich benommen gefühlt und unter Kopfschmerzen, Schwindel sowie Übelkeit gelitten. Eine Strafanzeige habe er jedoch nicht erstattet – „ich hatte danach kein Interesse an einer Strafverfolgung und habe das auch heute nicht“.

Das Spiel war in der Nachspielzeit für mehr als 25 Minuten unterbrochen, da Drewes benommen das Spielfeld verlassen musste. Das Sportgericht sowie das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes werteten die Begegnung, die mit 1:1 endete, aufgrund des Zwischenfalls mit 2:0 zugunsten von Bochum. Diese Entscheidung löste zahlreiche Diskussionen aus. Zuletzt bestätigte das Ständige Schiedsgericht die vorangegangenen Urteile.

Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Anschuldigungen. Er wurde kurz nach der Tat als mutmaßlicher Täter von der Polizei festgenommen – Überwachungskameras im Stadion führten die Ermittler zu ihm. Nach den Ermittlungen war er zum Zeitpunkt des Wurfs alkoholisiert.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Das Verhalten des Angeklagten bezeichnete sie als „völlig inakzeptabel und eine klare Überschreitung einer roten Linie“. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.