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Kontroverse um das Geißbockheim: Gerücht lässt Ausbau des Trainingszentrums des 1. FC Köln erneut prüfen

Von Carsten Linnhoff

Münster – Am Freitag um 10:30 Uhr befasst sich das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erneut mit dem Konflikt rund um die Erweiterung des Trainingsgeländes des Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung steht zum wiederholten Mal die Frage im Mittelpunkt, ob der von der Stadt im Jahr 2020 erlassene Bebauungsplan für das Vorhaben rechtlich Bestand hat.

Der Klub plant, die vorhandene Sportanlage am Geißbockheim im Stadtteil Sülz zu vergrößern.

Als Ausgleich sollen auf der sogenannten Gleueler Wiese im Grüngürtel der Stadt vier Kleinspielfelder zugänglich für die Öffentlichkeit angelegt werden.

Umweltschützer kritisieren hingegen die vollständige Versiegelung der Fläche sowie den Verlust der Grünanlage, die unter Denkmal- und Landschaftsschutz steht und der Allgemeinheit dient.

Insgesamt umfasst das Projekt neben den Kleinspielfeldern auch den Bau von drei neuen Trainingsplätzen sowie eines Funktionsgebäudes auf bislang ungenutztem Gelände.

Schon im Jahr 2022 hatte das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan deshalb aufgehoben. Daraufhin legte der Verein Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein und erreichte einen Erfolg: Die Richter in Leipzig verwiesen die Angelegenheit zurück an das OVG in Münster.