Streit nach nervenaufreibendem Duell zwischen Leipzig und Lübeck-Schwartau: Sportgericht fällt Entscheidung
Leipzig – Erleichterung beim SC DHfK Leipzig! Das juristische Nachspiel um den knappen 33:32-Heimsieg gegen den VfL Lübeck-Schwartau ist nun beendet. Das Bundessportgericht des Deutschen Handballbundes (DHB) hat den Einspruch der Gäste abgelehnt.
„Es ist gut, dass jetzt Klarheit geschaffen wurde!“, erklärt DHfK-Geschäftsführer Karsten Günther. „Der Einspruch hat uns sehr überrascht, und wir sind unserem Sportrechtsexperten Dr. Sven Nagel dankbar für die intensive Unterstützung in diesem Verfahren. Gleichzeitig gilt es für unser Team, sich weiter zu verbessern und solche Situationen in Zukunft sicherer zu meistern.“
Ausgangspunkt des Konflikts war eine spannende und nervenaufreibende Partie am 12. September, in der die Sachsen mit einem knappen 33:32 als Sieger vom Feld gingen.
In den letzten Spielsekunden fühlte sich der VfL durch zwei umstrittene Schiedsrichterentscheidungen um den Ausgleich gebracht und beantragte die Annullierung des Ergebnisses sowie eine Wiederholung der Begegnung.
Dieser Einspruch wurde nun jedoch abgewiesen. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass in den kritisierten Spielsituationen kein entscheidender Regelverstoß vorlag. Vielmehr basierten die Entscheidungen der Schiedsrichter auf ihrer unmittelbaren Wahrnehmung und Einschätzung vor Ort, weshalb sie rechtlich als unanfechtbare Tatsachenentscheidungen gelten.