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Richter kritisiert Dynamo scharf: Wird „geführt wie ein Musikverein in Buxtehude“

Dresden – Eine klare Niederlage für Dynamo! Ein Richter am Landgericht Dresden übt deutliche Kritik am Verein, vergleicht dessen Führung mit einem „Musikverein in Buxtehude“ und übt heftige Kritik am Ehrenrat. Gleichzeitig bestätigt er das Urteil im Fall von Aufsichtsrat Thomas Blümel (61).

Im September hatte Dynamo Blümel aufgrund eines Beschlusses des Ehrenrats seines Amtes enthoben, zugleich verlor er seine Mitgliedschaft im Verein. Der Vorwurf lautete auf Geheimnisverrat – er soll vertrauliche Informationen an die Presse weitergegeben haben.

Blümel bestritt die Anschuldigungen und legte erfolgreich eine einstweilige Verfügung beim Landgericht ein. Dadurch erhielt er seinen Status als Mitglied und Aufsichtsrat zurück.

Dynamo akzeptierte dieses Ergebnis nicht, reichte Widerspruch ein – und erlitt am Montag eine deutliche Niederlage. Richter Norbert Bahr bestätigte die Entscheidung, ging aber in seiner Beurteilung weit darüber hinaus und rügte den Verein in deutlichen Worten.

„Die Beweislage im Urteil des Ehrenrats ist sehr schwach, doch diese Bewertung liegt nicht in meiner Zuständigkeit“, erklärte er laut Bild und Saechsische.de.

Weiter äußerte er: „Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass der Vorwurf, Thomas Blümel habe vertrauliche Informationen an die Presse weitergegeben, so gravierend ist, dass man ihm seine Mitgliedschaftsrechte entziehen und ihn aus dem Aufsichtsrat ausschließen muss.“

Nach Ansicht von Bahr hätte eine mildere Sanktion wie ein Verweis oder eine Geldstrafe ausgereicht. „Man sollte die Dinge realistisch betrachten. Der Verein darf nicht mit Vorwürfen um sich werfen, wenn er selbst nicht frei von Fehlern ist“, so der 65-Jährige – ein klarer Seitenhieb.

Seine persönliche Einschätzung ließ er ebenfalls nicht unerwähnt: „Dass Dynamo mit seinen 40.000 Mitgliedern weiterhin zwischen der zweiten und dritten Liga schwankt, liegt daran, dass der Verein geführt wird wie ein Musikverein in Buxtehude.“ Damit erteilte er der SGD ein weiteres vernichtendes Urteil an diesem Tag.

Er empfahl außerdem, die Profiabteilung auszusondern und nur Fachleuten die Leitung zu übertragen.

Doch damit nicht genug: „Wichtig ist jetzt vor allem, dass sie endlich ihre Spiele gewinnen.“

Die Prozesskosten in Höhe von 10.000 Euro muss der Verein tragen. Dynamo hat nun zwei Wochen Zeit, um gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Berufung einzulegen – eine Entscheidung, die gut überlegt sein wird.