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Termin zur Verhandlung festgelegt: NRW-Oberverwaltungsgericht befasst sich erneut mit dem Ausbau des Geißbockheims

Von Carsten Linnhoff

Köln/Münster – Der seit längerer Zeit andauernde Konflikt um die Erweiterung des Geißbockheims des Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln geht in eine neue Phase.

Am 11. Juni ab 9 Uhr wird das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster den Fall erneut verhandeln. Bereits im November 2022 hatte das Gericht ein Urteil gefällt.

Im April 2024 jedoch hob das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig diese Entscheidung auf und verwies die Angelegenheit für eine weitere Prüfung und Urteilsfindung zurück nach Münster.

Strittig ist der von der Stadt Köln im Jahr 2020 verabschiedete Bebauungsplan mit dem Titel „RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz“. Der Club plant, die vorhandene Sportanlage rund um das Geißbockheim im Stadtteil Sülz auszubauen.

Als Kompensation sollen auf der sogenannten Gleueler Wiese im Grüngürtel der Stadt vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit geschaffen werden.

Umweltschützer kritisieren hingegen die vollständige Versiegelung der Fläche sowie den Verlust einer Grünzone, die unter Denkmal- und Landschaftsschutz steht und der Allgemeinheit zugutekommt.

Aus diesem Grund hatte das OVG 2022 den Bebauungsplan für ungültig erklärt. Der Verein legte daraufhin Beschwerde ein. Die Leipziger Richter stellten in ihrem Urteil klar: „Die Versiegelung eines geringfügigen Abschnitts dieser Gesamtfläche ist mit deren Charakter als Grünfläche vereinbar.“

Unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung will das OVG seine Entscheidung bekanntgeben.