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Gerichtsurteil verhindert vorläufigen Rauswurf von Blümel aus dem Dynamo-Aufsichtsrat

Dresden – Die Auseinandersetzungen bei Dynamo Dresden gehen in die nächste Runde – und es wird wohl nicht die letzte bleiben: Das Landgericht Dresden hat per einstweiliger Verfügung den Beschluss des Ehrenrats, Thomas Blümel (61) bis 2029 aus dem Aufsichtsrat und dem Verein auszuschließen, vorerst außer Kraft gesetzt. Ein Rückschlag für die SGD abseits des Spielfelds.

Blümel feiert seinen Erfolg in einer eigenen Pressemitteilung und hat das Protokoll des Landgerichts als Beleg an seine E-Mail angehängt.

Im Gerichtsbeschluss heißt es: „Der Antragsgegner wird dazu verpflichtet, den Beschluss des Ehrenrats der SG Dynamo Dresden e. V. vom 03.09.2026, durch den der Antragsteller ab Zugang des Beschlusses bis zum Ende der laufenden Amtsperiode des Aufsichtsrates von seinem Amt enthoben und für die Dauer dieser Amtsperiode als Mitglied befristet aus dem Verein ausgeschlossen wird, bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung über die Wirksamkeit dieses Beschlusses außer Vollzug zu setzen.“

Blümel erhält zudem sämtliche Mitgliedsrechte zurück und kann somit wieder seine Tätigkeit im Aufsichtsrat aufnehmen. Dynamo ist zudem untersagt, bis zur endgültigen Klärung einen Nachfolger zu benennen.

„Ich begrüße diese Entscheidung ausdrücklich. Sie bestätigt, dass die gegen mich verhängten Maßnahmen bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung keine Rechtswirkung entfalten“, erklärt Blümel und ergänzt: „Ich hoffe, dass die Gremien des Vereins diese Entscheidung des Landgerichts zum Wohle des Vereinsfriedens akzeptieren. Dynamo Dresden sollte seine Kraft und Energie nun auf die sportlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen konzentrieren.“

Ob der Verein diesen Beschluss akzeptieren wird, bleibt abzuwarten. Er hat nun die Möglichkeit, gegen den gerichtlichen Entscheid Einspruch einzulegen, was zu einer mündlichen Verhandlung führen könnte.

Hintergrund für den (vorläufig gestoppten) Rauswurf: Blümel wird vorgeworfen, vertrauliche Informationen an Medien weitergegeben zu haben.

„Zu keinem Zeitpunkt habe ich vertrauliche Informationen oder Protokolle des Aufsichtsrats an Medienvertreter oder andere Dritte weitergegeben“, versicherte er vor knapp zwei Wochen.