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Kartellamt bestätigt 50+1-Regel, sieht jedoch Verbesserungsbedarf

Bonn – Das Bundeskartellamt äußert keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Einwände gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball.

Nach Abschluss des Verfahrens hat die Behörde der Spitzenorganisation der Bundesliga jedoch Empfehlungen gegeben, um die Regelung auch künftig rechtlich einwandfrei umzusetzen.

Im Wesentlichen besagt die Regel, dass Investoren keine Mehrheitsstimmen in den Kapitalgesellschaften der Vereine übernehmen dürfen.

Weitere Informationen folgen in Kürze bei TAG24