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Streit um das Geißbockheim: Gerücht prüft erneut Erweiterung des Trainingszentrums des 1. FC Köln

Von Carsten Linnhoff

Münster – Am Freitag um 10.30 Uhr beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erneut mit dem Konflikt rund um die Erweiterung des Trainingsgeländes des Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung steht zum wiederholten Mal die Frage im Mittelpunkt, ob der von der Stadt im Jahr 2020 verabschiedete Bebauungsplan für den Ausbau rechtlich Bestand hat.

Der Club plant, die vorhandene Sportanlage am Geißbockheim im Kölner Stadtteil Sülz auszubauen.

Als Kompensation sollen im Grüngürtel der Stadt, genauer auf der sogenannten Gleueler Wiese, vier Kleinspielfelder für die Allgemeinheit errichtet werden.

Naturschutzverbände kritisieren hingegen die vollständige Versiegelung der Fläche und den dadurch entstehenden Verlust einer Grünfläche, die unter Denkmal- und Landschaftsschutz steht und für die Öffentlichkeit von Bedeutung ist.

Insgesamt umfasst das Vorhaben neben den Kleinspielfeldern auch drei neue Trainingsplätze sowie ein Funktionsgebäude auf einem bisher unbebauten Gelände.

Bereits im Jahr 2022 hatte das OVG den Bebauungsplan deshalb aufgehoben. Der Verein legte daraufhin Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein und hatte Erfolg: Die Richter in Leipzig verwiesen die Angelegenheit zur erneuten Prüfung zurück an das OVG in Münster.