Konflikt um das Geißbockheim: Oberverwaltungsgericht prüft erneut Erweiterung des Trainingszentrums des 1. FC Köln
Von Carsten Linnhoff
Münster – Am Freitag um 10.30 Uhr wird sich das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erneut mit dem Streit um die Erweiterung des Trainingsgeländes des Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln befassen.
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung steht wiederholt die Frage im Mittelpunkt, ob der von der Stadt im Jahr 2020 beschlossene Bebauungsplan rechtsgültig ist.
Der Klub plant, die vorhandene Sportanlage am Geißbockheim im Stadtteil Sülz auszubauen.
Als Ausgleichsmaßnahme sollen auf der sogenannten Gleueler Wiese im Grüngürtel der Stadt vier Kleinspielfelder für die Allgemeinheit eingerichtet werden.
Naturschützer kritisieren allerdings die vollständige Versiegelung der Fläche und den Verlust eines als Denkmal und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Grünareals zugunsten der Öffentlichkeit.
Insgesamt umfasst das Vorhaben neben den Kleinspielfeldern den Bau von drei weiteren Trainingsplätzen sowie eines Funktionsgebäudes auf bislang ungenutztem Gelände.
Schon im Jahr 2022 hatte das OVG den Bebauungsplan deshalb aufgehoben. Daraufhin legte der Verein Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein und erzielte Erfolg. Die Richter in Leipzig wiesen den Fall zurück an das OVG in Münster zur erneuten Prüfung.