Schädigendes Verhalten gegenüber dem Verein: Thomas Blümel muss sein Amt im Dynamo-Aufsichtsrat niederlegen
Dresden – Ein unerwarteter Schritt bei der SG Dynamo! Im Rahmen eines Ehrenratsverfahrens gegen den Aufsichtsrat Thomas Blümel hat der Ehrenrat des Vereins eine Entscheidung getroffen. Demnach wird der 61-Jährige mit sofortiger Wirkung bis zum Ende der aktuellen Amtszeit des Aufsichtsrates seines Postens enthoben. Diese Information gab der Verein am Donnerstag bekannt.
Zusätzlich wird Blümel bis zum Ablauf der laufenden Amtsperiode des Aufsichtsrates zeitlich befristet als Mitglied der SGD ausgeschlossen. Als Begründung für den Beschluss wird eine Verletzung der Pflicht zur Sorgfalt und Treue genannt, wie Dynamo auf seiner Webseite berichtet. Dies lässt sich als vereinsschädigendes Verhalten interpretieren.
"Wir haben den Beschluss des Ehrenrates erhalten und ihn zur Kenntnis genommen. Ungeachtet dessen bleibt der Aufsichtsrat bis zum Abschluss der Nachfolgeregelung durch das Präsidium uneingeschränkt handlungsfähig", erklärt Michael Ziegenbalg (40), Vorsitzender des Aufsichtsrates der SGD. Aktuell umfasst das Gremium noch acht Mitglieder.
Nun obliegt es dem Präsidium, mögliche Nachfolger zu kontaktieren und deren Bereitschaft zu prüfen, um die Nachfolge von Blümel im Aufsichtsrat anzutreten. Die Nachfolge würde dann bis zum Ende der Amtszeit im Jahr 2029 gelten.
Die Entscheidung basiert auf einem umfassenden rechtlichen Verfahren, das Anhörungen der Beteiligten sowie Zeugenbefragungen in zwei mündlichen Verhandlungen einschloss. Außerdem wurde, wie in der Geschäftsordnung des Ehrenrates vorgesehen, der Aufsichtsrat als betroffenes Organ der SG Dynamo Dresden in das Verfahren eingebunden.
Gemäß der Satzung des Vereins sind die Beschlüsse des Ehrenrates endgültig. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist allerdings möglich, sofern sich die Sach- oder Rechtslage ändert.