Strafe bleibt bestehen! Dynamo plant nun Berufung vor dem Bundesgericht
Frankfurt am Main/Dresden – Ohne Erfolg blieb die Reise von Dynamo-Geschäftsführer Stephan Zimmermann (39) nach Frankfurt am Main. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bestätigte am Freitag das Urteil zum Spiel am Karsamstag gegen Hertha BSC. Demnach gilt eine Spielsperre für den K-Block, eine weitere bis zum 30. Juni 2027 auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 91.200 Euro.
Dresden hatte sich jedoch deutlich mehr erhofft.
„Wir sind etwas enttäuscht, dass das Urteil genauso ausgefallen ist wie im Strafantrag beziehungsweise im Einzelrichterverfahren vor dem Kontrollausschuss“, erklärte Zimmermann nach der Verhandlung. „Auch die Art und Weise der Verfahrensführung hat mich etwas enttäuscht. Wir hätten uns gewünscht, dass unsere Argumente stärker berücksichtigt werden.“
Dynamo hat nun eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen und gegebenenfalls den Weg vor das Bundesgericht zu gehen. „Wir behalten uns alle Optionen offen. Aus heutiger Sicht ist das wahrscheinlich. Wir werden genau prüfen, wie wir weiter vorgehen“, so Zimmermann.
Tatsächlich hatte Dynamo am Ende sogar Glück, dass das Urteil bestätigt wurde, denn Fred Kreitlow, Vorsitzender des Kontrollausschusses, hatte ursprünglich deutlich strengere Strafen vorgeschlagen – eine Geldbuße von 116.200 Euro sowie zwei Heimspiele mit Teilausschluss der Fans, ohne Bewährungsstrafe.
Während der Verhandlung gab es zudem Unstimmigkeiten bezüglich der Zuständigkeit bei der Täterermittlung. Dynamo betonte, alle möglichen Maßnahmen zur Aufklärung zu ergreifen und unmissverständlich harte Sanktionen gegen identifizierte Täter zu fordern. Der Verband hob hervor, dass seit dem Oster-Spiel bisher keine Täter ermittelt worden seien und dass es in der abgelaufenen Saison bereits mehrere Verfahren gegen den Verein gab.
Dem Anklagevorwurf zufolge war zudem die Präsenz der Ordner im Innenraum unzureichend. Die Atmosphäre im Gerichtssaal wurde als angespannt beschrieben.
Am Ende änderte sich jedoch nichts an der Entscheidung. Der Vorsitzende des Sportgerichts, Stephan Oberholz (62), folgte weder dem DFB noch Dynamo und bestätigte das Einzelrichterurteil vom 20. Mai.
Die Beweisaufnahme, bei der auch zwei Zeugen vernommen wurden, habe keine neuen Erkenntnisse gebracht, so die Begründung. Die Verfahrenskosten sind von Dynamo zu tragen.
Die Sperrung des K-Blocks wurde als angemessene Maßnahme bewertet, „ein Verletzter ist ohnehin einer zu viel“, lautete das Urteil.
Oberholz betonte, dass solche Vorfälle wie beim Spiel gegen Berlin nicht toleriert werden könnten. Er gab an, sich kaum an einen vergleichbaren Fall zu erinnern, in dem Pyrotechnik in derartiger Weise als Waffe gegen Menschen eingesetzt wurde.
Dynamo ist es bei dem Spiel mit Teilausschluss untersagt, die Eintrittspreise zu erhöhen, um finanzielle Verluste auszugleichen. Zudem dürfen Dauerkarten für den K-Block nicht genutzt werden, um in anderen Stadionbereichen Platz zu nehmen.
Außerdem dürfen bei den nächsten beiden Partien gegen Hertha BSC nur 50 Prozent der Gästekarten verkauft werden. Das entspricht bei Dynamo 1.500 statt 3.000 Tickets, die außerdem personalisiert sein müssen. Diese Regelung gilt auch für die SGD-Fans, die zum nächsten Auswärtsspiel in Berlin mitreisen werden.