Richter kritisiert Dynamo scharf: Wird geführt „wie der Musikverein in Buxtehude“
Dresden – Eine klare Niederlage für Dynamo! Ein Richter am Landgericht Dresden übt harsche Kritik am Verein, bezeichnet dessen Führung als „vergleichbar mit dem Musikverein in Buxtehude“ und übt deutliche Tadel am Ehrenrat. Gleichzeitig bestätigt er das Urteil im Fall des Aufsichtsratsmitglieds Thomas Blümel (61).
Im September hatte Dynamo Blümel nach einem Beschluss des Ehrenrats seines Amtes enthoben – er verlor sowohl seinen Sitz im Aufsichtsrat als auch seine Mitgliedschaft. Der Vorwurf lautete auf Geheimnisverrat, da er angeblich vertrauliche Informationen an die Medien weitergegeben haben soll.
Blümel bestritt die Anschuldigungen vehement, wehrte sich rechtlich und erwirkte eine einstweilige Verfügung am Landgericht, durch die er seine Mitgliedschaft und seine Position im Aufsichtsrat zurückerhielt.
Dagegen legte Dynamo Widerspruch ein – und erlitt am Montag eine herbe Schlappe. Richter Norbert Bahr bestätigte das vorangegangene Urteil, setzte aber noch einen drauf und kritisierte den Verein in aller Deutlichkeit.
„Die Beweisführung des Ehrenrats ist ziemlich dürftig. Allerdings liegt es nicht in meinem Zuständigkeitsbereich, dies zu bewerten“, äußerte er gegenüber Bild und Saechsische.de.
Er zeigte sich zudem skeptisch, ob der Vorwurf, Blümel habe vertrauliche Informationen an die Presse weitergegeben, so gravierend sei, dass ihm die Mitgliedschaftsrechte entzogen und der Ausschluss aus dem Aufsichtsrat gerechtfertigt sei.
Bahr meinte, eine Verwarnung oder ein Ordnungsgeld hätte völlig ausgereicht. „Man muss die Kirche im Dorf lassen. Ein Verein kann nicht mit Vorwürfen um sich werfen, wenn er selbst nicht sauber ist“, kommentierte der 65-Jährige scharf. Ein harter Schlag!
Sein persönliches Fazit fiel noch deutlicher aus: „Dass Dynamo mit seinen 40.000 Mitgliedern weiterhin zwischen der zweiten und dritten Liga schwankt, liegt daran, dass der Verein wie ein Musikverein in Buxtehude geführt wird“, attestierte er der SGD an diesem Tag ein weiteres vernichtendes Urteil.
„Die Profiabteilung müsste ausgegliedert werden, und es sollten nur Personen die Leitung übernehmen, die fachlich kompetent sind.“
Doch auch danach war Bahr noch nicht am Ende: „Das Wichtigste ist jetzt, dass sie endlich ihre Spiele gewinnen.“
Die Verfahrenskosten in Höhe von 10.000 Euro muss der Verein tragen. Dynamo bleibt nun eine Frist von zwei Wochen, um gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Berufung einzulegen – eine Entscheidung, die gut überlegt sein wird.