Nach Urteil wegen Randale: Dynamo stellt sich heute dem DFB!
Dresden – "Ohne Hoffnung würden wir gar nicht erst anreisen", machte Stephan Zimmermann (39) unmissverständlich deutlich. Der Finanzvorstand von Dynamo Dresden hat an diesem Freitag eine klare Aufgabe: Er möchte vor dem DFB-Sportgericht überzeugende Argumente gegen die Strafe wegen der Ausschreitungen beim Heimspiel Anfang April gegen Hertha BSC vorbringen.
Im Einzelrichterverfahren verhängte der DFB eine Geldbuße von 91.200 Euro sowie eine Spielsperre für den K-Block (plus eine weitere auf Bewährung). Dynamo ging dagegen in Berufung – und am Freitag ab 12.30 Uhr findet in Frankfurt am Main die mündliche Verhandlung statt.
Zimmermann betont deutlich: „Eine Kollektivstrafe, bei der 9.000 Fans ausgeschlossen werden, halten wir für nicht zielführend.“
„Wir möchten alle Argumente, die wir bereits in unserer ausführlichen Stellungnahme dargelegt haben, nochmal präzise erläutern. Aus dem Strafantrag, so wie er uns vorliegt, fehlen unserer Ansicht nach wichtige Aspekte. Außerdem empfinden wir die Bestrafung im Vergleich zu anderen Fällen als teilweise unverhältnismäßig.“
Als Beispiel nennt er den 1. FC Magdeburg: Nach den Ausschreitungen im Januar, bei denen über 70 Polizisten verletzt wurden, erhielt der FCM neben einer Geldstrafe von 186.600 Euro ebenfalls eine Teilsperre für die Fans. Dabei war – ohne die abscheulichen Vorfälle im Rudolf-Harbig-Stadion rechtfertigen zu wollen – das Ausmaß der Gewalt deutlich schwerwiegender.
So wurde etwa am Donnerstag ein 29-jähriger Tatverdächtiger wegen versuchten Mordes angeklagt, weil er aus nächster Nähe einen etwa 15 Kilogramm schweren Pflasterstein mit voller Wucht auf Einsatzkräfte in der Polizeikette geworfen haben soll.
„Im Kern geht es uns darum, dass wir das Gefühl haben, nicht alle unsere Argumente wurden gehört, obwohl wir der Ansicht sind, dass diese unbedingt in das Urteil hätten einfließen müssen“, erklärt Zimmermann.
Er ergänzt: „Wir werden selbstverständlich dafür kämpfen, dass der K-Block, der für uns eine wichtige Unterstützung darstellt, auch in der kommenden Saison bei allen Heimspielen präsent sein kann. Gerade im letzten Heimspiel wurde deutlich, wie bedeutend die Fans für uns sind. Deshalb setzen wir alles daran, einen Teilausschluss zu verhindern.“
Ob der Einspruch Erfolg haben wird, liege „nicht in unserer Hand“, räumt der Finanzchef ein.
„Wir sind jedoch überzeugt, dass das DFB-Sportgericht bei einer sachlichen und umfassenden Darlegung unserer Position sowie der Erläuterung von Maßnahmen und Schritten eventuell doch noch zu einer Veränderung bereit sein könnte.“
Ein ähnlicher Fall trat zuletzt im Oktober 2025 auf, als es um Vorfälle in Mannheim und Rostock ging. Damals wurde die SGD von einer Kanzlei aus Hamburg vertreten. Am Ende wurde die Strafe von ursprünglich 213.800 Euro auf 165.000 Euro reduziert.