zurück

K-Block bleibt beim Heimspiel gegen Darmstadt gesperrt! DFB lehnt Dynamo-Berufung ab, Verein warnt dennoch vor Ticketweiterverkauf

Dresden – Der Einspruch von Dynamo Dresden ist abgelehnt worden! Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat die Berufung des Clubs gegen das Urteil wegen der schweren Ausschreitungen am Karsamstag im Spiel gegen Hertha BSC zurückgewiesen. Somit bleibt die Sperre des K-Blocks für das erste Heimspiel der Saison gegen Darmstadt 98 bestehen.

Bereits am Sonntag, den 16. August, müssen die Blöcke K1 bis K5 im Stadion gegen die Lilien geschlossen bleiben. Die Partie ist bereits komplett ausverkauft.

Der Verein rät seinen Anhängern angesichts der laufenden Prüfung des Urteils davon ab, bereits erworbene Tickets über den Zweitmarkt anzubieten oder auf Drittanbieter zurückzugreifen, wie der Klub am Abend mitteilte.

Nach Abschluss der Überprüfung des Urteils will Dynamo Dresden die Fans am kommenden Montag über die weiteren Schritte informieren, was auch mögliche Rückgaben der Tickets einschließt.

Für ein weiteres Heimspiel wurde der teilweise Zuschauer-Ausschluss auf Bewährung ausgesetzt. Mit der Berufung hoffte die SGD, auch die Sperre gegen Darmstadt in eine Bewährungsstrafe umwandeln zu können.

Für den DFB kam das jedoch nicht infrage: „Das Anzünden und Werfen von Feuerwerkskörpern auf Personen ist in keiner Weise tolerierbar. Ebenso stellt das massenhafte Eindringen in den Innenraum, das einen Spielabbruch zur Folge hat, einen Eingriff in den Wettbewerb dar, der unter allen Umständen verhindert werden muss“, erklärte Oskar Riedmeyer, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts, zur Bestätigung des Urteils.

Bei den Ausschreitungen während des Flutlichtspiels gegen die „Alte Dame“ drangen Fans beider Lager auf das Spielfeld vor und beschossen sich gegenseitig mit Pyrotechnik. Das Spiel musste lange unterbrochen werden, insgesamt wurden 17 Personen verletzt.

Das DFB-Sportgericht verhängte daraufhin nicht nur die Blocksperre, sondern auch eine Geldstrafe in Höhe von 91.200 Euro sowie verschärfte Sicherheitsauflagen für die kommenden Begegnungen zwischen beiden Vereinen.

Dynamo Dresden hatte nach dem ursprünglichen Urteil vom 20. Mai Einspruch eingelegt. Bereits in einem ersten Verfahren Anfang Juni in Frankfurt blieb die Sperre bestehen. Nun wurde auch das Bundesgericht angerufen – mit erneut negativem Ergebnis für den Klub.

Dennoch hat Schwarz-Gelb die Hoffnung nicht aufgegeben: „Die SGD prüft das Urteil ausführlich und wägt mögliche weitere Schritte ab. Zu gegebener Zeit wird der Verein darüber informieren“, hieß es als Reaktion auf die erneute gerichtliche Niederlage.

Das Urteil wird erst rechtskräftig, wenn beide Parteien auf weitere Rechtsmittel verzichten. Sollte Dynamo erneut Berufung einlegen, wäre das Ständige Schiedsgericht der Lizenzligen zuständig.

Erstmeldung um 15:45 Uhr, aktualisiert um 18:40 Uhr.