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Widerspruch im Fall Blümel abgelehnt: Richter kritisiert Dynamo scharf und vergleicht Führung mit „Musikverein in Buxtehude“

Dresden – Gescheitert! Ein Richter am Landgericht Dresden erteilte Dynamo eine deutliche Rüge, bezeichnete den Klub als „geführt wie der Musikverein in Buxtehude“ und übte harte Kritik am Ehrenrat. Gleichzeitig bestätigte er das Urteil im Fall des Aufsichtsratsmitglieds Thomas Blümel (61).

Im September hatte Dynamo Blümel aufgrund eines Beschlusses des Ehrenrats seines Amtes im Aufsichtsrat enthoben und ihm gleichzeitig die Mitgliedschaft entzogen. Der Vorwurf lautete auf Geheimnisverrat, da er angeblich vertrauliche Informationen an die Presse weitergegeben haben soll.

Blümel bestritt diese Vorwürfe vehement und wehrte sich mit einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht – mit Erfolg: Er wurde wieder als Mitglied aufgenommen und erhielt sein Mandat im Aufsichtsrat zurück.

Dagegen legte Dynamo Widerspruch ein, doch am Montag erlitt der Verein eine herbe Niederlage. Richter Norbert Bahr bestätigte das vorangegangene Urteil, ging aber darüber hinaus und kritisierte den Klub in scharfen Worten.

„Die Beweisführung des Ehrenratsurteils ist äußerst dürftig, doch das liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich“, erklärte er laut Angaben von Bild und Saechsische.de.

Er äußerte zudem erhebliche Zweifel daran, dass der Vorwurf, Blümel habe sensible Informationen an die Medien weitergegeben, so schwerwiegend sei, dass eine Aberkennung seiner Mitgliedsrechte und ein Rauswurf aus dem Aufsichtsrat gerechtfertigt wären.

Bahr bezeichnete eine Verwarnung oder Geldbuße als ausreichend. „Man sollte die Kirche im Dorf lassen. Der Verein darf nicht mit Dreck werfen, wenn er selbst schmutzige Hände hat“, betonte der 65-Jährige. Eine klare Ansage!

Seine persönliche Einschätzung setzte er noch eins drauf: „Dass Dynamo mit seinen 40.000 Mitgliedern noch zwischen der zweiten und dritten Liga schwankt, liegt daran, dass der Verein wie ein Musikverein in Buxtehude geführt wird.“ Damit sprach er dem Klub an diesem Tag ein weiteres vernichtendes Urteil aus.

Seiner Meinung nach müsste die Profiabteilung ausgegliedert werden, und nur Personen mit Fachkenntnis sollten Führung übernehmen.

Sein Kommentar endete mit einem pragmatischen Wunsch: „Hauptsache, sie gewinnen jetzt mal ihre Spiele.“

Die Verfahrenskosten in Höhe von 10.000 Euro trägt der Verein. Dynamo hat nun zwei Wochen Zeit, um gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Berufung einzulegen – eine Entscheidung, die sicherlich wohlüberlegt sein wird.