zurück

Dynamo verliert vor Gericht: Blümel bleibt vorerst im Aufsichtsrat

Dresden – Der Machtkampf bei Dynamo Dresden geht in eine neue Runde – und es ist wohl nicht die letzte: Das Landgericht Dresden hat mit einer einstweiligen Verfügung den Beschluss des Ehrenrates des Vereins, Thomas Blümel (61) bis 2029 aus dem Aufsichtsrat und dem Verein auszuschließen, vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein Rückschlag für die SGD abseits des Spielfelds.

Blümel verkündet seinen Erfolg in einer eigenen Pressemitteilung und legte das Gerichtsdokument als Bestätigung seiner Stellungnahme per E-Mail bei.

Im Beschluss heißt es: „Der Antragsgegner wird dazu verpflichtet, den Beschluss des Ehrenrates der SG Dynamo Dresden e. V. vom 03.09.2026, mit dem der Antragsteller ab dem Zugang des Beschlusses bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode des Aufsichtsrates seines Amtes als Aufsichtsrat enthoben und für die Dauer der laufenden Legislaturperiode aus dem Verein ausgeschlossen wird, bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung über die Wirksamkeit dieses Beschlusses außer Vollzug zu setzen.“

Dadurch erhält Blümel alle seine Mitgliedsrechte zurück und kehrt in den Aufsichtsrat zurück. Außerdem ist es Dynamo untersagt, bis zur endgültigen Klärung eine Nachfolge für ihn zu bestimmen.

Blümel äußert sich dazu: „Ich begrüße diese Entscheidung sehr. Sie bestätigt, dass die gegen mich verhängten Maßnahmen bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung keine Wirkung entfalten.“ Er fügt hinzu: „Ich hoffe, dass die Vereinsgremien diese Entscheidung des Landgerichts im Sinne des Friedens im Verein akzeptieren. Dynamo Dresden sollte seine Kräfte und Ressourcen nun auf die sportlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen fokussieren.“

Ob der Verein diese Entscheidung annimmt, bleibt abzuwarten. Er hat nun die Möglichkeit, gegen den Beschluss Widerspruch einzulegen, was eine mündliche Verhandlung zur Folge hätte.

Der Auslöser für den (vorläufig gestoppten) Ausschluss war der Vorwurf, Blümel habe interne Informationen an Medienvertreter weitergegeben.

Vor etwa zwei Wochen erklärte Blümel dazu: „Zu keinem Zeitpunkt habe ich vertrauliche Daten oder Protokolle des Aufsichtsrats an Journalisten oder sonstige Dritte weitergegeben.“