K-Block bleibt beim Spiel gegen Darmstadt gesperrt! DFB lehnt Berufung von Dynamo ab, Verein rät dennoch vom Weiterverkauf der Tickets ab
Dresden – Der Einspruch war erfolglos! Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat die Berufung von Dynamo Dresden gegen das Urteil wegen der schweren Ausschreitungen am Karsamstag im Spiel gegen Hertha BSC abgelehnt. Somit bleibt die Sperre des K-Blocks für das erste Heimspiel der Saison gegen Darmstadt 98 weiterhin bestehen.
Bereits am Sonntag, dem 16. August, müssen die Blöcke K1 bis K5 für das Duell gegen die Lilien geschlossen bleiben. Die Partie ist bereits restlos ausverkauft.
„Da das Urteil der SGD aktuell noch geprüft wird, empfiehlt der Verein dringend, bereits erworbene Tickets nicht über den Zweitmarkt anzubieten oder auf Drittanbieter zurückzugreifen“, erklärte der Klub am Abend.
Nach Abschluss der Überprüfung will man die Anhänger am kommenden Montag über das weitere Vorgehen informieren. Dies betrifft auch eine mögliche Rückgabe der Eintrittskarten.
Für ein weiteres Heimspiel wurde der Teilausschluss der Zuschauer unter Bewährung gestellt. Dynamo Dresden hatte gehofft, durch die Berufung auch die Sperre für das Spiel gegen Darmstadt in eine Bewährungsstrafe umzuwandeln.
Der DFB lehnte dies jedoch ab: „Das Anzünden und Werfen von Feuerwerkskörpern auf Personen ist in keiner Weise akzeptabel. Ebenso stellt das massenhafte Eindringen in den Innenraum, das eine Fortsetzung des Spiels verhindert, einen schwerwiegenden Eingriff in den Wettbewerb dar, der unter allen Umständen verhindert werden muss“, erklärte Oskar Riedmeyer, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts, zur Bestätigung des Urteils.
Bei den Ausschreitungen während des Flutlichtspiels gegen Hertha BSC waren Anhänger beider Seiten in das Spielfeld eingedrungen und hatten sich mit Pyrotechnik attackiert. Das Spiel wurde lange unterbrochen, insgesamt wurden 17 Personen verletzt.
Daraufhin verhängte das DFB-Sportgericht nicht nur die Blocksperre, sondern auch eine Geldstrafe von 91.200 Euro sowie verschärfte Sicherheitsauflagen für die kommenden Begegnungen der beiden Teams.
Dynamo Dresden hatte nach dem ursprünglichen Urteil vom 20. Mai Berufung eingelegt. Bereits bei einem ersten Verfahren Anfang Juni in Frankfurt war die Sperre bestätigt worden. Nun wurde auch die Revision vor dem Bundesgericht abgelehnt.
Dennoch gibt sich Schwarz-Gelb nicht geschlagen: „Die SGD analysiert derzeit das Urteil umfassend und prüft mögliche weitere Schritte. Darüber wird der Verein zu gegebener Zeit informieren“, heißt es in einer Stellungnahme nach der erneuten Niederlage vor Gericht.
Das Urteil wird erst dann rechtskräftig, wenn beide Parteien auf weitere Rechtsmittel verzichten. Sollte Dynamo erneut Einspruch einlegen, wäre das Ständige Schiedsgericht der Lizenzligen zuständig.
Erstmeldung um 15:45 Uhr, aktualisiert um 18:40 Uhr.