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Russisches Eiskunstlauf-Phänomen Kamila Walijewa tritt trotz Dopingverbots wieder auf!

Sotschi (Russland) - Obwohl die 18-jährige Kamila Walijewa erst im Januar aufgrund eines positiven Dopingbefunds gesperrt wurde, darf das russische Eiskunstlauf-Talent überraschend früh wieder ihre Schlittschuhe für öffentliche Auftritte schnüren. Sie erhielt offensichtlich eine Sondererlaubnis von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), um bei der Eiskunstlauf-Show der ehemaligen Olympiasiegerin Tatjana Nawka (49) mitzuwirken, berichten das Portal Sport-Express und die Nachrichtenagentur TASS. Walijewa, die Junioren-Weltmeisterin, hatte zuvor durch ihre positive Testung auf das verbotene Herzmedikament Trimetazidin für Aufsehen gesorgt. Der Internationale Sportgerichtshof CAS verhängte daraufhin eine vierjährige Sperre ab dem 25. Dezember 2021 und entzog ihr die posthum errungenen Titel, darunter den EM-Titel und den Olympiasieg 2022 im Teamwettbewerb. Laut den Regularien der WADA ist Walijewa während ihrer Sperre eigentlich von der Teilnahme an staatlich finanzierten Veranstaltungen oder solchen, die vom russischen Verband unterstützt werden, ausgeschlossen. Jedoch scheint ihre Präsenz bei der Show in Sotschi, die vom 12. Juni bis 2. Oktober stattfindet, gesichert, wo sie definitiv offiziellen Vertretern begegnen und mit Verbandstrainern interagieren wird. Nawka, die Frau von Putins Regierungssprecher Dmitry Peskov (56), hat enge Staatsverbindungen.

WADA genehmigt Auftritt des Eiskunstlauf-Juwels Kamila Walijewa

"Alles wurde im Voraus durchdacht und mit Kamilas Vertretern abgestimmt", versichert die 49-jährige Nawka bezüglich potenzieller Konflikte. Die Sondergenehmigung scheint demnach lediglich eine Formalität zu sein: "Solange der Austausch mit der WADA fortgesetzt wird und die Antworten positiv bleiben, wird Kamila an unseren Veranstaltungen teilnehmen." Eine ehemalige RUSADA-Mitarbeiterin erklärte gegenüber Sport-Express, dass Walijewas Teilnahme möglich ist, da es bei der Veranstaltung nicht um sportliche Wettbewerbsziele geht. "Eine Disqualifikation bedeutet nicht ein automatisches Berufsverbot und darf keineswegs die verfassungsmäßigen Rechte der Athletin einschränken. In diesem Rahmen ist ihr Engagement also zulässig", wird die Ex-RUSADA-Sprecherin zitiert.