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Doping-Ermittlungen: Deutsche Justiz durchkämmt Wohnung von professionellem Radfahrer

Freiburg - Er ist ein Abkömmling von begeisterndem Potential, doch könnte seine strahlende Laufbahn bereits beendet sein, bevor sie tatsächlich durchstartet? Wie aktuell bekannt wurde, hat die Freiburger Staatsanwaltschaft die Räumlichkeiten von Radsport-Profi Michel Heßmann (22) inspizieren lassen.

Wie seine Mannschaft Jumbo Visma Mitte August offenbarte, schlug ein Dopingtest am 14. August alarmierend an. In dem Nachwuchsfahrer wurden Rückstände eines Diuretikums identifiziert.

Wie die niederländische Plattform "NOS" nun vermerkt, schritten nur zwei Tage später Polizisten aus Baden-Württemberg zur Wohnung des Sportlers.

Das liegt daran, dass die Staatsanwaltschaft Freiburg ein Untersuchungsverfahren gegen Heßmann aufgenommen und einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt hat. Es wurden jedoch keine Dopingmittel entdeckt. Stattdessen wurden Datenträger konfisziert.

Doping stellt in Deutschland eine Straftat dar, in den Niederlanden hingegen nicht. Seit 2015 gibt es ein Gesetz, das im Falle einer Verurteilung einen überführten Doping-Vergeher für bis zu drei Jahre ins Gefängnis schicken kann. Bisher saß jedoch noch kein Athlet deshalb hinter Gittern.

Nach der WM in Glasgow wurde Michael Heßmann bei einer unerwarteten Dopingüberprüfung ertappt

Zusätzlich zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft läuft auch ein Disziplinarverfahren gegen Heßmann, das von der NADA, der Nationalen Anti-Doping-Agentur, eingeleitet wurde.

Die Überprüfung bei Heßmann ereignete sich unerwartet am 14. August. Kurz davor, am 6. August, nahm er noch am Straßenrennen der WM in Glasgow teil, hier konnte er allerdings das Ziel nicht erreichen.

Im Mai fuhr er erstmals beim Giro d'Italia - einer dreiwöchigen Rundfahrt und landete schlussendlich auf Platz 33.

Momentan ist er von seinem Arbeitgeber, dem niederländischen Radsportteam Jumbo Visma, suspendiert.

Die Untersuchungen fokussieren sich ausschließlich auf Heßmann, nicht auf andere Teammitglieder. Nach der Wohnungsdurchsuchung liegt es in der Hand der Staatsanwaltschaft, die weiteren Schritte im Verfahren festzulegen. Der Sportler soll demnächst angehört werden.