Neue Entwicklungen im Gerichtsstreit um Niki Laudas Vermächtnis
Wien, Österreich - Die Auseinandersetzung um das Erbe der Formel-1-Ikone Niki Lauda (†70) eskalierte vor Gericht zu einer regelrechten Schlammschlacht. Jetzt gibt es ein klares Urteil der Richter. Im Juni 2020 brachte Birgit Lauda (45), die Witwe des gefeierten Rennfahrers und Mutter seiner Zwillinge (14), eine Klage gegen die Niki Lauda Privatstiftung vor, welche Lauda ins Leben gerufen hatte, um sein Vermögen innerhalb der Familie fair zu verteilen. Zuerst argumentierte die Stiftungsseite, Lauda sei nicht in Österreich, sondern auf Ibiza ansässig gewesen, wie die Kronen Zeitung vermeldet, weshalb spanische Gerichte zuständig seien. Daraufhin wurde behauptet, Birgit Lauda sei des Erbes unwürdig, da sie angeblich Kunstwerke verschwiegen habe, die Teil der Erbmasse hätten sein müssen. Ferner wurde sie öffentlich als gierig diffamiert. Trotz Laudas Versäumnis, sein Testament an seinen Todestag, den 20. Mai 2019, und die neue Familiensituation anzupassen, steht der Ehefrau laut österreichischem Gesetz ein Pflichtteil zu, der bei etwa 16 Prozent der Erbschaft liegt. Bis heute hat Birgit Lauda jedoch nichts von dem Geld gesehen, obwohl die Auszahlungsfrist bereits verstrichen ist. Die Frage, warum der dreimalige Weltmeister sein Testament nicht nach der Hochzeit mit Birgit und der Geburt der Zwillinge Max und Mia geändert hat, bleibt offen, denn in der Stiftungsurkunde sind ihre Namen nicht verzeichnet.
Birgit Lauda hat Anspruch auf ihren Pflichtteil
Obwohl Birgit Lauda bereits eine monatliche Zahlung aus der Stiftung erhält, entspricht diese nicht dem ihr gesetzlich zustehenden Pflichtteil. Ein Gerichtsurteil im Mai 2023 bestätigte ihren Anspruch darauf und wies zugleich die Behauptungen zurück, sie sei erbunwürdig. Nach einer Berufung bestätigte nun auch das Oberlandesgericht diesen Entschluss. Somit steht Birgit Lauda die zugesagten 16 Prozent von Niki Laudas Vermögen zu, das im dreistelligen Millionenbereich vermutet wird. Jedoch steht als nächster Schritt die Festlegung der genauen Erbsumme an, zu dem sich beide Parteien erneut vor Gericht sehen werden. Vertreten wird die Stiftungsseite durch Haig Asenbauer, Trauzeuge Laudas und Anwalt der Stiftung, Stiftungsvorstand Attila Dogudan sowie Laudas Söhne aus erster Ehe, Mathias (43) und Lukas Lauda (45), auf der Gegenseite steht Birgit Lauda.