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Gerichtlicher Disput um Niki Laudas Nachlass erfährt bedeutende Wendung

Wien, Österreich - Was als hitzige Auseinandersetzung vor Gericht begann, hat nun mit einem richterlichen Urteil im Konflikt um das Erbe der Formel-1-Ikone Niki Lauda (†70) einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Birgit Lauda (45), Witwe des ehemaligen Rennfahrers und Mutter seiner Zwillinge (14), brachte im Juni 2020 eine Klage gegen die von Niki Lauda ins Leben gerufene Privatstiftung ein. Ihr Ziel: eine gerechte Verteilung seines Vermögens innerhalb der Familie zu erzwingen. Die Verteidiger der Stiftung argumentierten anfangs, Lauda sei hauptsächlich auf Ibiza ansässig gewesen, weshalb spanische Gerichte zuständig seien, so die Kronen Zeitung. Des Weiteren wurde Birgit Laudas Anspruch aufgrund angeblicher Verschweigung von Kunstwerken in Frage gestellt, die in die Erbschaft hätten einfließen sollen. Die Debatte eskalierte, indem sie als profitgierig dargestellt wurde. Trotz Niki Laudas Versäumnis, sein Testament anzupassen, steht seiner Ehefrau nach österreichischem Recht ein Pflichtanteil des Erbes zu, der etwa 16 Prozent beträgt und normalerweise innerhalb eines Jahres nach dem Todesfall ausgezahlt wird. Bislang hat Birgit Lauda diesen Anteil noch nicht erhalten, obwohl die Frist bereits verstrichen ist, da Niki Lauda schon am 20. Mai 2019 verstarb. Unklar bleibt, warum der dreimalige Weltmeister sein Testament nicht nach seiner Hochzeit mit Birgit und der Geburt seiner Zwillinge Max und Mia aktualisierte, so dass diese in der Stiftungsurkunde unerwähnt bleiben.

Gerichtsentscheidung: Witwe hat Anspruch auf Pflichtteil

Obwohl Birgit Lauda bereits monatliche Zahlungen aus der Stiftung erhält, stehen diese in keiner Relation zu ihrem gesetzlich verankerten Pflichtteil. Ein Gericht bestätigte im Mai 2023 ihren Anspruch und widerlegte die Behauptung ihrer Erbunwürdigkeit. Die Berufung der Gegenseite wurde vom Oberlandesgericht abgewiesen, wodurch Birgit Lauda nun die zustehenden 16 Prozent von Niki Laudas Vermögen, welches im dreistelligen Millionenbereich liegt, zugesprochen werden. Allerdings bleibt die genaue Bestimmung der Erbsumme eine offene Frage, für die beide Parteien erneut vor Gericht ziehen werden. Für die Stiftung treten Haig Asenbauer, Niki Laudas Trauzeuge und Anwalt der Stiftung, Vorstand Attila Dogudan sowie Laudas Söhne aus erster Ehe, Mathias (43) und Lukas Lauda (45), an. Gegenüber steht ihnen: Birgit Lauda.