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Hannover 96 droht Zwangsabstieg wegen Nichtanpassung an die 50+1-Regel bis 2025

Hannover 96 könnte der Zwangsabstieg drohen, falls bis 2025 keine Anpassungen bezüglich der 50+1-Regel vorgenommen werden – ein echter Schock für den Zweitligisten! Die SPORT BILD berichtet über intensive Diskussionen innerhalb der DFL über Hannover 96. Besondere Aufmerksamkeit erhält der Vertrag zwischen dem Mutterverein und der ausgegliederten Profiabteilung, der laut der DFL nicht mit der 50+1-Regel vereinbar ist. So gab es beispielsweise 2022 Unstimmigkeiten, als Mehrheitsgesellschafter Martin Kind nicht als Geschäftsführer abgesetzt werden konnte, nach einem Konflikt mit dem Mutterverein – ein Rechtsstreit ist noch im Gange. Weiterhin entflammte die Diskussion erneut im Kontext eines Investoreneinstiegs, bei dem Kind vermutlich gegen die Vereinsrichtlinien stimmte. Die Deutsche Fußball Liga erwägt daher, Hannover 96 eine Frist bis zur Saison 2024/25 zu setzen, um den Vertrag anzupassen. Sollte dies nicht erfolgen, sieht Hannover 96 einer möglichen Verweigerung der DFL-Lizenz für die Saison 2025/26 entgegen, was den Zwangsabstieg in die dritte Liga, theoretisch sogar in die Regionalliga, bedeuten könnte, obwohl rechtliche Bedenken seitens des DFB aufgrund eines ähnlichen Falles mit 1860 München bestehen.

DFL überlegt, Sanktionen gegen Hannover zu verzögern bis zur Bestätigung durch das Bundeskartellamt zur 50+1-Regel

Die Frage nach Rechtssicherheit bewegt die DFL dazu, über eine Aussetzung der Sanktionen gegenüber Hannover 96 nachzudenken, bis eine Bestätigung des Bundeskartellamts zur 50+1-Regel vorliegt. Ein Entzug der Lizenz könnte Martin Kind dazu veranlassen, rechtliche Schritte einzuleiten. Ein Erfolg seinerseits könnte nicht nur hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen, sondern auch das Ende der 50+1-Regel bedeuten. Aktuell diskutiert das DFL-Präsidium daher, ob Sanktionen ausgesetzt werden sollen, bis die Gültigkeit der 50+1-Regel, die Bestandsschutz für Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg vorsieht, vom Bundeskartellamt bestätigt wird.