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Koch vor Wechsel zu Eintracht Frankfurt - Entscheidung steht kurz bevor

Frankfurt am Main - Die Verpflichtung des Nationalspielers Robin Koch (26) durch Eintracht Frankfurt steht kurz bevor. Es scheint, als würde der Verein einen echten Transfer-Coup landen. Allerdings gibt es noch ein Problem.

Vor etwa zwei Wochen tauchten die ersten Gerüchte auf, dass Robin Koch (Leeds United) zum hessischen Bundesligisten wechseln könnte. Nun gibt es neue Medienberichte, die sich allerdings etwas unterscheiden.

Der "Kicker" berichtet, dass Koch ein heißes Thema bei der SGE ist und er sich zwischen Eintracht Frankfurt und Bayer 04 Leverkusen entscheiden wird.

Die beiden englischen Top-Klubs Manchester United und Newcastle sind für den 26-Jährigen definitiv keine Option mehr. Der Innenverteidiger möchte die Insel verlassen und zurück in die Bundesliga, wo er bessere Chancen sieht, um in Zukunft ein Führungsspieler zu sein.

Zusätzlich wäre Koch, der Sohn der FCK-Legende Harry Koch (53), wieder mehr im Fokus von Nationaltrainer Hansi Flick (58) und könnte sich für die Heim-EM im nächsten Jahr empfehlen.

Eine Entscheidung zwischen Frankfurt und Leverkusen steht unmittelbar bevor. An diesem Wochenende wird Koch voraussichtlich seine Wahl treffen.

Frankfurter Medien berichten von einer Entscheidung: Robin Koch wechselt zur SGE

Laut der "Frankfurter Rundschau" und dem Eintracht-Experten "Inside Eintracht FFM" hat Koch bereits entschieden, ab der kommenden Saison für die Adlerträger aufzulaufen. Laut "FR" ist man sogar schon in "handelseinig".

Das letzte Problem sind die Verhandlungen mit dem abgebenden Verein, Leeds United. Der englische Traditionsklub ist in der abgelaufenen Spielzeit aus der Premier League abgestiegen, was den Transfer von Koch ins Rollen gebracht hat.

Aktuell kann der ehemalige Freiburger nicht sofort per Klausel ablösefrei zu den "Peacocks" wechseln, wie zunächst angenommen wurde.

Ein Jahr Ausleihe des Abwehrspezialisten wäre für die Hessen notwendig, um dann Koch kostenlos zu verpflichten. Allerdings fällt trotzdem eine Leihgebühr an.