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Mögliche Gefängnisstrafe für Hertha-Torhüter: Schwere Körperverletzung ist Anklagepunkt gegen Gersbeck

Berlin - Endgültige Einreichung: Anklage wegen schwerer Körperverletzung gegen den Hertha BSC-Torwart Marius Gersbeck (28) wurde in Österreich vorgelegt.

Der Strafantrag sei beim Landesgericht Salzburg vorgelegt worden, gab die Salzburger Staatsanwaltschaft am Montag bekannt.

Dem 28-Jährigen wird unterstellt, bei einem Vorfall am Rande des Hertha BSC Trainingslagers in Zell am See am 16. Juli dem Opfer Schläge und Tritte zugefügt zu haben. Die Hauptverhandlung ist auf den 28. September datiert. Bis dato hat sich Gersbeck nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert.

Laut Angaben der Staatsanwaltschaft erlitt das Opfer eine Orbitabodenfraktur, eine Kieferhöhlenwandfraktur und ein Lidhämatom, verursacht offenbar fahrlässig.

Bei dem Delikt der schweren Körperverletzung könnte eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und mindestens sechs Monaten verhängt werden.

Der Klub suspendierte den Torhüter nach dem Vorfall unmittelbar. Der Verein äußerte, dass es die rechtliche Situation abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden würde. Gersbeck, der als Hoffnungsträger zum Verein zurückkehrte, bleibt vorerst aus dem Spiel.

Berichte, wonach Gersbeck einen außergerichtlichen Vergleich mit dem mutmaßlichen Opfer erzielt haben soll und der Fall mindestens auf zivilrechtlicher Ebene beigelegt wäre, wollte Sportdirektor Benjamin Weber (43) bisher nicht detailliert kommentieren.