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Fortsetzung der Doping-Untersuchungen gegen HSV-Spieler Vuskovic!

Hamburg - Weniger hoffnungsvoll: Kürzlich berichtete die "Süddeutsche Zeitung", dass die Ermittlungen im Doping-Fall gegen Mario Vuskovic (21) vom HSV eingestellt wurden - das scheint jedoch nicht der Fall zu sein!

Das berichtet zumindest das "Hamburger Abendblatt" am Mittwochabend, unter Berufung auf Oberstaatsanwalt Gerald Janson. Laut seiner Aussage: "Die Ermittlungen wurden bisher nicht eingestellt."

Es sei nur bestätigt, dass der Kroate seine beschlagnahmten elektronischen Geräte und weitere Güter zurückbekommen habe, da diese keinen Doping-Verdacht bestätigt hätten.

Die Staatsanwaltschaft könnte jedoch immer noch Anklage erheben, da ein positiver Dopingtest dafür ausreichend sei. Ein kleiner Sieg für Vuskovic: Bei der Untersuchung wurden keine Hinweise auf mögliche Hintermänner gefunden.

Nun wird die Staatsanwaltschaft das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) abwarten, bevor eine Anklageerhebung entschieden wird. Der CAS wird sich wahrscheinlich erst Ende des Jahres mit dem Fall befassen.

HSV arbeitet schon an Schadensersatzklage im Falle eines Freispruchs

Es sollte nicht vergessen werden: Der Verteidiger wurde Ende März wegen vermeintlichen Epo-Dopings vom DFB-Sportgericht rückwirkend ab November für zwei Jahre gesperrt. Der Kroate leugnete die Anschuldigungen von Anfang an entschieden und legte beim CAS Rechtsmittel gegen das Urteil ein.

Der HSV arbeitet angeblich bereits an einer Schadensersatzklage gegen die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) für den Fall eines Freispruchs - das berichtet die "Sport Bild".

In dieser Klage sollen neben der Ablöse von drei Millionen Euro, die die Hamburger letztes Jahr an Hajduk Split überwiesen haben, auch der Wertverlust des Innenverteidigers Berücksichtigung finden. Außerdem mussten die "Rothosen" Ersatz für den Kroaten im einstelligen Millionenbereich verpflichten.

Der Klub würde wahrscheinlich auch argumentieren, dass mit Vuskovic ein Aufstieg möglich gewesen wäre und daher etwa 20 Millionen Euro allein an Fernsehgeldern hätten eingenommen werden können.

Aber leicht ist es nicht, Schadensersatzklagen vor Gericht durchzusetzen - und Vuskovic muss erst einmal freigesprochen werden.

Erstmeldung: 9. August, 15.57 Uhr. Aktualisiert: 19.25 Uhr