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Rechtsstreitigkeit: Fredi Bobic unterliegt Hertha BSC vor Gericht

In einer aktuellen Gerichtsentscheidung hat das Landgericht Berlin die Klage von Fredi Bobic, dem ehemaligen Geschäftsführer von Hertha BSC, gegen seine Entlassung abgelehnt. Der Fußball-Zweitligist hatte Bobic, der mittlerweile 52 Jahre alt ist, zunächst regulär und später fristlos entlassen. Das Gericht hat über die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung im Verfahrensverlauf noch nicht entschieden, jedoch ist die Entscheidung hinsichtlich der ordentlichen Kündigung gefallen. Eine Fortführung des Verfahrens ist für den 27. Mai angesetzt, bei dem auch eine Beweisaufnahme erfolgen könnte und die Möglichkeit besteht, dass Bobic als Zeuge aussagen muss. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht endgültig, eine Berufung ist möglich.

Der Streitpunkt liegt in der Frage, ob die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt war. Sollte die ordentliche Kündigung Bestand haben, hat Bobic Anspruch auf eine vertraglich festgelegte Abfindungssumme – im Falle einer als rechtens angesehenen fristlosen Kündigung hingegen nicht. Dieser Punkt ist besonders für den finanziell gebeutelten Club von großer Bedeutung.

Zwei Gründe werden für die außerordentliche Kündigung angeführt: Einerseits teilte die vorsitzende Richterin Dr. Astrid Zilm mit, dass Bobic einem gewissen Herrn Hellmann möglicherweise vertrauliche Unterlagen zugespielt haben könnte, was einer Geheimhaltungsverpflichtung widerspräche und eine Verdachtskündigung zur Folge hätte. Eine Befragung Bobics zu diesem ungeklärten Verdacht blieb allerdings aus, da die Einladung hierzu ihm zu spät zugegangen sein soll. Andererseits hatte Bobic direkt vor seiner regulären Kündigung auf eine Frage eines Reporters nach einer Derby-Niederlage gegen Union Berlin emotional reagiert, wofür er sich zwar kurz darauf entschuldigte, jedoch sieht Hertha darin einen Verstoß gegen interne Verhaltensrichtlinien.

Fredi Bobic und die Weitergabe vertraulicher Informationen

Genaue Details zu den Anschuldigungen bezüglich der Weitergabe von geheimen Dokumenten bleiben jedoch ausstehend. Sollten diese sich bewahrheiten, hätte Bobic gegen seine Vertraulichkeitsvereinbarung verstoßen, was Hertha zur Erklärung einer Verdachtskündigung heranzieht. Die Argumentation der Verteidigung, dass die kurzfristige Einladung keine angemessene Anhörung ermöglichte, fand im Gericht Gehör, was zu Argumenten für beide Parteien führte.