Hallescher FC wegen Unsportlichkeiten mit Geldstrafe belegt
Halle (Saale)/Frankfurt (Main) - Der Hallescher FC, ein Drittligist, wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) aufgrund unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei separaten Fällen zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 38.150 Euro verurteilt. Der Verein darf einen Betrag von 12.700 Euro für Maßnahmen zur Verstärkung der Sicherheit oder zur Gewaltprävention einsetzen, wie vom DFB am Mittwoch bekannt gegeben wurde. Nachdem der Hallesche FC den Urteilen zugestimmt hat, sind diese nun rechtskräftig geworden. Während der Begegnung gegen Waldhof Mannheim am 13. Januar 2024 führte das Abbrennen von 58 Bengalos zu einer Spielunterbrechung von zweieinhalb Minuten; vier Menschen erlitten leichte Verletzungen durch den entstandenen Rauch. Für diesen Vorfall beläuft sich die Strafe auf 30.000 Euro. Im darauffolgenden Monat lösten Protestaktionen gegen einen potenziellen DFL-Investor Störungen aus, als im Heimspiel gegen den FC Erzgebirge Aue am 11. Februar 2024 Tennisbälle auf das Spielfeld geworfen wurden, was eine Unterbrechung von über sechseinhalb Minuten nach sich zog. Für diese Aktion muss der Verein 5000 Euro zahlen. Am 25. Februar, vor dem Drittligaspiel gegen den VfB Lübeck, wurden von Fans neun pyrotechnische Gegenstände gezündet, wofür eine Strafe von 3150 Euro festgesetzt wurde.