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Gerichtsurteil zur Erweiterung des Geißbockheims des 1. FC Köln

Köln – Der Streit um die Erweiterung des Geißbockheims des Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln nimmt kein Ende. Das Vorhaben zur Ausbauung der Anlage wurde erneut durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig behandelt und an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zurückgegeben. Die Entscheidung fiel, da das OVG Münster den Erweiterungsplan für den Rhein-Energie-Sportpark, gelegen im grünen Gürtel Kölns, aus rechtlichen Gründen zuvor für ungültig erklärt hatte. Eine Veröffentlichung des Bundesverwaltungsgerichts erläutert, dass das Gericht in Münster nun erneut prüfen muss, ob die Pläne rechtens umgesetzt werden können oder nicht. Der Disput hat seine Wurzeln im Bestreben des 1. FC Köln, seitdem Jahr 2014 ein modernes Nachwuchsleistungszentrum zusammen mit drei neuen Fußballplätzen und vier Kleinspielfeldern für die Öffentlichkeit nah am Geißbockheim, in einem bis dato unberührten Grünareal, zu errichten. Gegen dieses Vorhaben hatte unter anderem eine lokale Bürgerinitiative Einwände erhoben und Erfolg damit gehabt, das Projekt vor dem OVG Münster im November 2022 stoppen zu lassen. Der 1. FC Köln legte hiergegen wiederum Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht ein. Interessant ist, dass die Stadt Köln dem Verein vorgeschlagen hatte, nach Marsdorf, im Westen Kölns, umzusiedeln, was der 1. FC Köln jedoch Anfang April entschieden ablehnte und sich für eine Erweiterung am aktuellen Standort aussprach.

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