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Zwickauer Anhänger zünden 122 Feuerwerkskörper, FSV Zwickau zahlt dafür

Zwickau - Der Fußballsportverein (FSV) Zwickau ist zu einer finanziellen Buße von 72.000 Euro verurteilt worden.

Das Urteil fällte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in einem Einzelrichterverfahren, welches aufgrund einer Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zustande kam.

Ursache hierfür sind zweifache unsportliche Handlungen der Anhänger während des Drittligaspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 14. März.

Während der fünften Spielminute feuerten Zwickauer Fans 106 Feuerwerkskörper und zündeten mindestens drei Rauchbomben ab, weshalb das Spiel unterbrochen werden musste. Kurz danach wurden weitere 16 Raketen gezündet.

Aber das war noch nicht der Abschluss: Im Verlauf des Spieles zündeten die Zwickauer Fans noch zwölf Bengalos und drei Rauchfackeln ab. In der Nachspielzeit wurden zudem mindestens vier Plastikbecher auf das Spielfeld geworfen.

All diese Aktionen haben finanzielle Konsequenzen für den FSV: Der Club ist nun verpflichtet, ein Bußgeld in Höhe von 72.000 Euro zu entrichten. Davon dürfen bis zu 24.000 Euro für Sicherheitsmaßnahmen oder Gewaltpräventionsprojekte verwendet werden. Dies muss dem DFB bis zum 31. März 2024 nachgewiesen werden.

Auch der FC Erzgebirge Aue musste nach dem Derby in die Tasche greifen. Da Anhänger von Aue ebenfalls unter anderem pyrotechnische Artikel gezündet haben, wurde dem Verein eine Geldstrafe von knapp 31.000 Euro auferlegt.