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FSV Zwickau: Die Strafe für den Bier werfenden Zuschauer

Zwickau - Der berüchtigte Bierwerf-Vorfall während des Heimspiels gegen Rot-Weiss Essen im April hatte für den FSV Zwickau svchwerwiegende Auswirkungen in der Abstiegsrunde.

Für die Zwickauer Schwäne hatte dies sowohl sportlich als auch finanziell negative Konsequenzen - das Spiel wurde mit einem 2:0 Sieg für die Gäste bewertet und der Deutsche Fussball-Bund (DFB) verhängte eine Strafe von 15.000 Euro. Jetzt folgen die rechtlichen Konsequenzen für den Bier werfenden Zuschauer.

Laut Bericht der "Freien Presse", die sich dabei auf Angaben der Staatsanwaltschaft beruft, beträgt die Strafe 15 Tagessätze zu je 30 Euro - gesamt also 450 Euro. Die Festsetzung der Geldstrafe ist abhängig von den Einkunftsverhältnissen des entsprechenden Individuums, erläuterte Oberstaatsanwältin Ines Leonhardt aus Zwickau gegenüber der Zeitung.

Die Strafe wurde als eher moderat eingestuft, da der Bierwurf auf Schiedsrichter Nicolas Winter (31) von der Staatsanwaltschaft nur als Beleidigung und nicht etwa als Körperverletzung bewertet wurde.

Ob der FSV Zwickau das vom DFB verhängte Bußgeld von 15.000 Euro vom Zuschauer zurückverlangen wird, steht bislang noch nicht fest.