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Mindestlohnunterschreitungen beim FC Bayern München: Ermittlungen abgeschlossen!

Der FC Bayern München hat über mehrere Jahre hinweg Mitarbeiter im Nachwuchsleistungszentrum zu niedrig entlohnt. Der Zoll hat das Verfahren in diesem Fall abgeschlossen und gegen den Rekordmeister einen Einziehungsbescheid in Höhe von etwa 200.000 Euro erlassen.

Zusätzlich werden die vom Verein unterschlagenen Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in Höhe von rund 45.500 Euro rückwirkend eingefordert.

Die FC Bayern München AG soll zwischen November 2016 und November 2021 Arbeitskräfte auf 450-Euro-Basis beschäftigt und entlohnt haben, die jedoch tatsächlich mehr Arbeitsstunden geleistet haben sollen.

Nach Angaben des Zolls hat der Verein im Nachwuchsleistungszentrum keinen Mindestlohn gezahlt und die Arbeitszeit nicht korrekt aufgezeichnet. Dies führte dazu, dass die gültigen Mindestlöhne nicht bezahlt wurden und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften missachtet wurden.

Insgesamt haben die Beschäftigten dabei wesentlich mehr Stunden geleistet als vereinbart, was zur Unterschreitung des Mindestlohns sowie zur Missachtung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften führte.

Structural measures to prevent minimum wage violations in future

Amidst the recent developments, FC Bayern has announced that it has already taken structural measures since 2020 to prevent future minimum wage violations on its campus. As of July 2021, there are no more low-wage employees among the youth teams of the record champions. The club asserts that it never intended to withhold deserved wages from its employees and considers the legal proceedings settled.