FC Erzgebirge Aue: DFB mindert Strafe nach Widerspruch des Vereins
Aue – Der FC Erzgebirge Aue kann sich vor dem anstehenden Drittligaspiel gegen den Halleschen FC über eine positive Nachricht des DFB-Sportgerichts freuen. Die Sachsen erhielten eine Reduzierung der Geldbuße, die infolge von Vorfällen beim Auswärtsspiel in Halle am 17. September des vorherigen Jahres verhängt wurde. Durch den erfolgreichen Einspruch des Klubs wurde die ursprünglich veranschlagte Geldstrafe von 23.000 Euro auf 19.500 Euro gesenkt. Ein Teilbetrag von 6.500 Euro darf der Verein für präventive Aktionen gegen Rassismus und Diskriminierung einsetzen. Georg Schierholz, der Vorsitzende Richter des Verfahrens, erklärte, dass nach Auswertung der mündlichen Verhandlung die vor den diskriminierenden Handlungen stattgefundenen Provokationen schwerwiegender als angenommen waren, was bei der Strafbemessung berücksichtigt wurde. Den Anhängern des FC Erzgebirge wurde zur Last gelegt, ein diskriminierendes Spruchband präsentiert sowie diskriminierende Rufe im Verlauf der 85. Spielminute gegen die Fans des Halleschen FC laut werden zu lassen.