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Gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Hertha BSC und Fredi Bobic – erneute Verzögerung

Ein weiterer Gerichtstermin im Rechtskonflikt des Berliner Fußballvereins Hertha BSC mit dem ehemaligen Geschäftsführer Fredi Bobic, 52 Jahre alt, musste vor dem Landgericht Berlin abgesetzt werden. Die Vertagung erfolgte nach einem Befangenheitsgesuch seitens Hertha. Laut Auskunft einer Sprecherin des Gerichts gegenüber der Deutschen Presse-Agentur wurde der für diesen Donnerstag geplante Termin im Urkunde-Verfahren aufgehoben, ohne dass bisher ein neuer Termin festgelegt wurde. Diese Art der Verschiebung ist nicht neu in diesem Verfahren; bereits im September des Vorjahres resultierte ein ähnliches Gesuch in einer Terminannullierung, und anfangs Februar 2023 konnte ein Vertreter des Beklagten nicht teilnehmen. Im Zentrum des von Bobic angestoßenen Urkunde-Verfahrens steht das Anliegen, einen Vollstreckungstitel gegen Hertha BSC zu erlangen, da nach seiner, im Februar 2023 ausgesprochenen, fristlosen Kündigung kein weiteres Gehalt an Bobic geflossen ist. Sollte der Vollstreckungstitel erteilt werden, wäre der Klub verpflichtet, das seit der Kündigung einbehaltene Managergehalt auszuzahlen. Zudem wird parallel ein Feststellungsverfahren geführt, das die Rechtmäßigkeit jener Kündigung prüft. Eine Verhandlung hierzu ist für den 19. Februar um 11 Uhr geplant. Der Konflikt entzündete sich, als Hertha BSC den damaligen Sport-Geschäftsführer Ende Januar 2023 von seinen Aufgaben entband und ihm zwei Wochen später fristlos kündigte. Bobic wehrt sich gegen diese Entscheidungen mit einer Kündigungsschutzklage.