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Gerichtsbeschluss gefällt: Herthas Torhüter Gersbeck kommt ohne Gefängnisstrafe davon, muss aber zahlen

Salzburg/Berlin - Nach dem gewalttätigen Vorfall im Trainingslager in Österreich wird Herthas Torwart Marius Gersbeck (28) nicht hinter Gitter geschickt.

Nach seinem Schuldeingeständnis und einer Entschuldigung beim Opfer wurde der 28-Jährige am Donnerstag vom Landgericht Salzburg zu einer Geldstrafe von 40.000 Euro verurteilt.

Die Salzburger Staatsanwaltschaft hatte wegen schwerer Körperverletzung Anklage erhoben, die zu einer Gefängnisstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren hätte führen können. Der Keeper des Zweitligisten gilt dadurch nicht als vorbestraft.

„Ich bedauere den Vorfall aufrichtig. Ich würde gerne noch persönlich beim Opfer um Entschuldigung bitten", äußerte sich Gersbeck zum Start des Prozesses. Später entschuldigte er sich per Handschlag beim 22-jährigen Österreicher und fügte hinzu: „Ich hoffe, dass es keine bleibenden Schäden gibt."

Nachdem das Opfer der Prügelei in Zell am See am 16. Juli entschuldigung akzeptierte, schlug die Richterin die Diversion vor, die im österreichischen Recht mit der Geldstrafe vorbestimmt ist. Dem Vernehmen nach hatte sich Gersbeck vorher schon mit dem Opfer auf eine Schadensersatzzahlung verständigt, um einen möglichen Zivilprozess auszuschließen. Das nun ausgesprochene Urteil ist noch nicht endgültig, jedoch ist eine Berufung der Staatsanwaltschaft unwahrscheinlich.

Unsicherheit über Gersbecks Zukunft bei Hertha BSC

Während des Trainingslagers von Hertha BSC kam es zu der ernsthaften Auseinandersetzung. Der Torhüter verletzte das Opfer mit Faustschlägen und Tritten. Laut Staatsanwaltschaft erlitt der 22-Jährige dadurch eine Augenhöhlenbodenfraktur, eine Fraktur der Kieferhöhlenwand und ein Lidhämatom.

Nach dem Vorfall suspendierte Hertha BSC den Torhüter. Es ist noch ungewiss, wie das Urteil die Karriere von Gersbeck bei dem Berliner Verein beeinflusst. Eine Rückkehr bleibt aber weiterhin möglich.

„Für uns als Verein ist festzuhalten, dass das Gericht die Schuld offenbar nur als geringfügig ansieht. Unser Spieler wurde nicht strafrechtlich verurteilt und hat den Verletzten in beiderseitigem Einvernehmen entschädigt. Unter Berücksichtigung aller Beteiligten schließen wir eine zweite Chance für Marius Gersbeck nicht aus. Dies werden wir in der internen Diskussion berücksichtigen und bald eine Entscheidung treffen", erklärte Geschäftsführer Thomas Herrich in einer Pressemitteilung des Clubs.

Der gebürtige Berliner Gersbeck kehrte in diesem Sommer vom Karlsruher SC zu seinem Heimatverein zurück. Wegen seiner starken Bindung zur Fan-Gemeinde könnte er als Identifikationsfigur für den „Hertha-Weg“ gesehen werden, der den Bundesliga-Absteiger aus der sportlichen und wirtschaftlichen Krise führen soll.

Erstmals gepostet am 28. September um 11.59 Uhr, aktualisiert um 14.33 Uhr