zurück

DFB belegt Eintracht Frankfurt mit Mega-Geldstrafe wegen Pyro und Randale-Chaoten

Eintracht Frankfurt - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt wegen insgesamt fünf Fällen von unsportlichem Verhalten der Anhänger zu einer extrem hohen Geldstrafe verurteilt.

Der DFB teilte mit, dass die Hessen nun insgesamt 414.100 Euro zahlen müssen. Davon können immerhin 137.300 Euro für "sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen" verwendet werden.

Mehr als die Hälfte der Geldstrafe - 258.100 Euro - entfällt auf die Vorkommnisse während des verlorenen DFB-Pokalfinales gegen RB Leipzig am 3. Juni 2023 in Berlin.

Dem DFB zufolge wurden dort insgesamt 180 Bengalische Feuer, Blinker, Rauchtöpfe und Böller von den Frankfurter Fans gezündet. Außerdem wurden 14 Raketen in Richtung Spielfeld abgefeuert, was unter anderem zu einer Verzögerung von drei Minuten für den Anpfiff der zweiten Halbzeit führte.

84.000 Euro werden fällig für Aktionen vor, während und nach dem 3:2-Sieg im DFB-Pokal-Halbfinale beim VfB Stuttgart.

Dort wurden 55 Bengalische Feuer, fünf Rauchtöpfe und acht Raketen abgebrannt.

Auch die Randale auf Schalke wurden vom DFB geahndet

Für das Abfeuern von Pyrotechnik und die Randale nach dem 2:2-Spiel auf Schalke am 20. Mai 2023 wurde Frankfurt mit 70.000 Euro belegt. Dabei waren gewaltbereite Eintracht-Anhänger in den Schalker Fanblock eingedrungen und hatten wahllos auf Zuschauer eingeprügelt.

Bei den Übergriffen wurde eine Mitarbeiterin des Roten Kreuzes verletzt. Mittlerweile konnten zwölf der Chaoten identifiziert werden, die von der SGE mit einem Stadionverbot belegt wurden, was laut DFB strafmildernd wirkt.

Zu guter Letzt gab es zwei Strafen von jeweils 1000 Euro für die Heimspiele in der Bundesliga am 11. März 2023 gegen den VfB und am 28. April 2023 gegen den FC Augsburg: Gegen Stuttgart handelte es sich erneut um das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen, gegen Augsburg wurde ein Becher in Richtung Spielfeld geworfen.

Der Verein hat den fünf Urteilen des DFB zugestimmt, die nun rechtskräftig sind.