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Zukunft des 1. FC Köln: Entscheidendes Urteil des Bundesgerichts

In Köln schwelt seit nahezu zehn Jahren ein Konflikt bezüglich des Trainingsareals des 1. FC Köln im städtischen Grüngürtel. Nun fällt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein richtungsweisendes Urteil. Der 1. FC Köln, ein Verein, der gegen den Abstieg kämpft, sieht sich mit einer verzwickten Situation konfrontiert: Das seit 1948 bestehende, nun baufällige Geißbockheim bedarf dringender Sanierung. Im Zuge dessen strebt die Klubführung eine Erweiterung des Trainingsgeländes am historischen Ort um Kunstrasenplätze und ein neues Leistungszentrum an. Indes wehren sich Bürgerinitiativen vehement gegen die Pläne, da das Projekt im Landschaftsschutzgebiet eine Versiegelung erheblicher Grünflächen nach sich ziehen würde. Bereits früher wurde das Bauvorhaben vom Oberverwaltungsgericht Münster aufgrund formaler Mängel gestoppt, zu einer Revision kam es nicht. Der 1. FC Köln legte daraufhin Einspruch ein, sodass die Entscheidung nun beim Bundesverwaltungsgericht liegt. Am 23. April erwartet man dort eine Entscheidung, die den Konflikt entweder verlängern oder ein neues Kapitel für den Klub aufschlagen könnte. Geht das Urteil zugunsten des Vereins aus, käme es erneut in Münster zur Verhandlung, was die Hoffnung auf Realisierung des Bauvorhabens im Herzen Kölns nähren würde. Allerdings stünde selbst im Falle einer positiven Entscheidung aus Leipzig ein unmittelbarer Ausbau unter keinem guten Stern, da aktuell keine politische Mehrheit für das Projekt in der Stadt besteht.

Entscheidermoment für den 1. FC Köln beim Bundesverwaltungsgericht

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