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Sextape-Vorwürfe: Suspendierung eines südkoreanischen Nationalspielers

Ein schwerwiegender Vorwurf erschüttert die Fußball-Nationalmannschaft Südkoreas: Dem Mittelstürmer Ui-Jo Hwang, 31 Jahre alt, wird zur Last gelegt, ein intimes Video mit seiner Ex-Partnerin ohne deren Einwilligung aufgezeichnet zu haben. Als Reaktion darauf wurde er aus dem Nationalkader ausgeschlossen. Aktuell befindet sich Hwang, der sein Fußballtalent aktuell für Norwich City in der zweiten englischen Liga zum Einsatz bringt, im Zentrum von polizeilichen Ermittlungen wegen des heimlich erstellten Sextapes. Obwohl er die Anschuldigungen energisch zurückweist, spürt er bereits jetzt, unabhängig von einem Gerichtsurteil, die ersten Folgen. Der südkoreanische Fußballverband (KFA) erklärte dazu, dass man Hwang nicht in die Nationalmannschaft berufe werde, bis der Fall vollständig aufgeklärt sei. Diese vorläufige Suspendierung trifft Nationalcoach Jürgen Klinsmann empfindlich: Er hatte auf den Stürmer in nahezu allen Begegnungen dieses Jahres gebaut. Selbst in den letzten beiden Qualifikationsspielen für die Asiatischen Spiele im November war Hwang auf dem Feld, obwohl die Vorwürfe schon im Raum standen - eine Situation, die für die Entscheidungsträger des KFA offenbar nicht mehr haltbar ist.

Stellungnahme von Südkoreas Coach Jürgen Klinsmann zur Suspendierung Hwangs

Obwohl die Untersuchungen noch im Gange sind und der Verband kein endgültiges Urteil fällen kann, wird von den Spielern der Nationalelf erwartet, dass sie sich moralisch einwandfrei und verantwortungsbewusst verhalten und sich keinesfalls so verhalten, dass sie damit dem Ruf der Nationalmannschaft schaden könnten. Aus diesem Grund erachtet es der KFA als inakzeptabel, Hwang weiterhin aufzustellen. Klinsmann äußerte Verständnis für diese Vorgehensweise und beteuerte, die Entscheidung zu respektieren. Für den deutschen Trainer bedeutet dies den zweiten signifikanten Ausfall - nach Jun-Ho Son, der seit Mai aufgrund von Bestechungsvorwürfen in China inhaftiert ist - und das aus nicht verletzungsbedingten Gründen.