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Ist Paul Pogbas Erfolgskarriere nun vorbei? Der B-Test weist erneut positive Ergebnisse auf

Turin - Er ist französischer Weltmeister, vierfacher italienischer Champion, Sieger der Europa-League und womöglich auch Doping-Betrüger? Auch die B-Probe aus einem Doping-Test von Paul Pogba (30) zeigt positive Resultate. Dies könnte das unrühmliche Ende einer bisher glänzenden Karriere sein.

Paul Pogbas Vertrag mit Juventus Turin läuft eigentlich bis Ende 2026. Jedoch könnte das Engagement des Weltmeisters beim italienischen Serienmeister abrupt enden!

Denn auch die B-Probe, die im August bei einem Dopingtest genommen wurde, von dem ehemaligen Star-Fußballer wies positive Resultate auf. Somit hat der Mittelfeldspieler de facto gegen die geltenden Gesetze und Regeln verstoßen.

Die italienische Anti-Doping-Agentur (NADO) hat den Juve-Spieler zunächst suspendiert, eine Sanktion von bis zu vier Jahren wäre möglich, aber unwahrscheinlich.

Trotzdem könnte dem 30-Jährigen eine lange Sperre drohen, mindestens bis zum Ende der Saison. Zum Vergleich: HSV-Spieler Mario Vuskovic (21) wurde für zwei Jahre gesperrt, kam allerdings - im Unterschied zu Pogba - regelmäßig zum Einsatz.

Die Möglichkeit einer Vertragsauflösung mit dem einstigen Top-Spieler könnte daher für Juventus anstehen. Er konnte aufgrund von Verletzungen seine frühere Bestform seit Jahren nicht mehr erreichen. Seit seiner Rückkehr im Sommer 2022 kam Pogba nur zwölfmal für die Alte Dame zum Einsatz.

Hat es Leonardo Bonucci bei Juventus Turin erwischt, steht nun auch Pogba vor dem Aus?

Zusätzlich zu den sportlichen Sorgen, soll Pogba laut Berichten italienischer Medien jährlich elf Millionen Euro vor Steuern einstreichen, was auf die gesamte Vertragslaufzeit Hochgerechnet 30 Millionen Euro ausmacht. Angeblich existiert eine Klausel im Vertrag, die es dem finanziell gebeutelten Juventus ermöglichen könnte, den Vertrag aufzulösen.

Wie auch der Fall von Union-Profi Leonardo Bonucci (36) beweist, der im Urlaub in der Toskana entlassen wurde, zeigt Juventus in derartigen Angelegenheiten keine Rücksichtnahme auf frühere Verdienste.