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Gerichtstermin droht Thomas Müller während der EM 2024 einen Tag vor Deutschland-Spiel

München - Im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024 könnte Thomas Müller (34), der Star des FC Bayern München und wichtiger Teil der Nationalmannschaft, durch eine gerichtliche Auseinandersetzung zu einem ungünstigen Zeitpunkt abgelenkt werden. Genau in dieser kritischen Phase ist Müller in einen Gerichtsprozess involviert. Ein Einbruch in Thomas Müllers Luxusvilla im September des Vorjahres führt dazu, dass während der Fußball-Europameisterschaft, die vom 14. Juni bis 14. Juli stattfindet, unpassenderweise drei Gerichtstermine am Landgericht München II anberaumt sind, wie die "Bild" Zeitung berichtet. Diese Termine fallen auf den 18., 25. und 26. Juni und somit genau in den EM-Zeitraum. Interessanterweise steht ein Spiel der deutschen Nationalmannschaft im Turnierkalender, welches am Tag nach dem Prozessbeginn, um 18 Uhr in Stuttgart gegen Ungarn, angesetzt ist.

Bei dem Diebstahl, der an Thomas Müllers 33. Geburtstag während des Champions-League-Spiels gegen den FC Barcelona stattfand (Endstand 2:0 für Bayern), drangen Einbrecher in seine im Otterfinger Ortsteil Wettlkam gelegene Villa ein und lösten gegen 22 Uhr die Alarmanlage aus. Die entwendeten Bargeld, Schmuck und weitere Wertgegenstände im Gesamtwert von etwa 500.000 Euro. Kurz nachdem die Alarmanlage ausgelöst wurde, traf die Polizei ein, doch mindestens zwei Täter konnten durch den Garten fliehen und im Schutze der Dunkelheit verschwinden.

Einbruch bei Thomas Müller: Bayern-Star und Ehefrau Lisa müssen als Zeugen aussagen

Ein Tatverdächtiger wurde letzten August in Lissabonn verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert, wo er sich in der JVA Stadelheim in Untersuchungshaft befindet. Sowohl Thomas Müller als auch seine Ehefrau Lisa (34) sind im Prozess als Zeugen geladen. Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Verteidigung des 25-Jährigen auf Müllers Erscheinen verzichten wird. Die Anwälte äußerten sich gegenüber "Bild": "Wir sind uns der Bedeutung Herrn Müllers für die Nationalmannschaft während der EM durchaus bewusst. Leider kann das Gericht Terminierungen nicht aufgrund solcher äußeren Umstände anpassen."