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Jubel über Tore bei der Heim-EM in Deutschland auch nach 22 Uhr?

Düsseldorf – Im Rahmen der Europameisterschaft in Deutschland sollen Fußballfeiern auch nachts im Freien stattfinden dürfen, selbst wenn es dabei etwas lauter zugeht. Hierzu hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die Lärmschutzbestimmungen temporär angepasst. Während normalerweise die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens durch das Lärmimmissionsschutzgesetz geschützt ist, ermöglicht die Anpassung nun, dass EM-Veranstaltungen unter kommunaler Aufsicht in bis zu neun Nächten bis 1 Uhr des Folgetages und in bis zu weiteren 13 Nächten zwischen 22 Uhr und Mitternacht ohne spezielle Einzelgenehmigungen durchgeführt werden dürfen. Dabei ist durch ein Lärmschutzkonzept sicherzustellen, dass in nahegelegenen Wohngebieten keine Lärmpegel über 80 Dezibel entstehen. Für sonstige EM-Events gelten zwar weiterhin die regulären Lärmschutzvorschriften, Ausnahmen können jedoch von den Kommunen genehmigt werden.

Grüne ermöglichen leichte Ausnahmen für die Gastronomie

Für die Außengastronomie, so die Staatskanzlei, gelten ähnliche Sonderregelungen, wobei zwischen 22 und 24 Uhr generell Ausnahmen vom Schutz der Nachtruhe bestehen. Zwar beinhaltet dies nicht automatisch Ton- und TV-Übertragungen im Freien, doch können auch diese über kommunale Einzelgenehmigungen erlaubt werden. „Unser Ziel ist es, das großartige Fußballevent sowohl in den Stadien und bei großen Public-Viewing-Veranstaltungen als auch in der lokalen Kneipe und im Biergarten erlebbar zu machen – überall dort, wo Fans zusammenkommen und feiern möchten“, sagte Umweltminister Oliver Krischer (54, Grüne). Vom 14. Juni bis zum 14. Juli wird die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland ausgetragen.