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YouTube-Streich beim EM-Eröffnungsspiel könnte rechtliche Folgen haben

Steht Marvin Wildhage (27), der Berliner YouTube-Star, vor einem juristischen Nachspiel? Zur EM-Eröffnung gelang es ihm, getarnt mit einem gefälschten Maskottchen-Kostüm aus China und einer gefälschten Akkreditierung, unbemerkt in die Münchner Allianz Arena einzudringen und bis zum Spielfeldrand vorzustoßen. Sein vielbeachtetes Video offenbart schwerwiegende Sicherheitsmängel und zusätzliche Missstände in den Stadien. In einem weiteren siebenminütigen Video diskutiert er die möglichen Konsequenzen seines Streichs beim Spiel Deutschland gegen Schottland (5:1), die ihm nun drohen könnten. Nachdem er über seine Handlungen und die daraus resultierenden möglichen juristischen Herausforderungen „Muss ich in den KNAST? Die Folgen meines Maskottchen-Videos“ berichtet hatte, wies ihn ein Staatsanwalt auf Vorwürfe des Hausfriedensbruchs, der Urkundenfälschung und der Erschleichung von Leistungen hin. „Ich bitte um Verständnis, dass ich mich zu den Vorwürfen derzeit nicht äußern kann, da alles, was ich aussage, möglicherweise gerichtlich gegen mich verwendet wird“, kommentiert Wildhage die Situation. Er schildert, wie er Stunden in der Gefangenensammelstelle des Stadions zubrachte, lobt dabei jedoch das professionelle Verhalten der Polizeikräfte. Wildhage berichtet, dass sowohl sein Kostüm als auch sein Equipment beschlagnahmt wurden und ein hochrangiger UEFA-Funktionär ihm von der Veröffentlichung des Videos abgeraten hatte.

Eine Gefängnisstrafe für Marvin Wildhage scheint jedoch unwahrscheinlich

Dennoch entschloss sich Wildhage, das Video zu veröffentlichen, woraufhin eine Unterlassungsklage folgte. Er appelliert an seine Rechte auf Presse- und Meinungsfreiheit und nimmt die drohende Geldstrafe in Kauf. Nach der Veröffentlichung haben sich zwei Kooperationspartner von ihm zurückgezogen, was Wildhage nachvollziehen kann, da diese möglicherweise zukünftig mit der UEFA zusammenarbeiten möchten. Letztlich erscheint eine Haftstrafe für den YouTuber trotz der Anklage unwahrscheinlich.