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50+1 bleibt! Was wird jetzt aus Hoffenheim, Leverkusen und Wolfsburg?

Bonn - Erfolg für Fans von Traditionsklubs in Deutschland! Die 50+1-Regel soll bestehen bleiben. Das Bundeskartellamt folgt einem Vorschlag der Deutschen Fußball Liga. Damit bleibt der Einfluss von Investoren im Profifußball begrenzt.

Nach dem Willen des Bundeskartellamtes soll die 50+1-Regel im deutschen Profifußball erhalten bleiben.

Im Grundsatz soll die vollständige Übernahme von Profivereinen durch Investoren in Zukunft keine Ausnahmegenehmigungen mehr erhalten, wie es bei der TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und dem VfL Wolfsburg der Fall war. Das gab die Behörde am Donnerstag bekannt.

Eine langwierige Abstimmung war der fortbestehenden Sonderregelung für die drei Fußball-Bundesligisten vorausgegangen. Das Trio muss jedoch künftig die Mitglieder stärker einbeziehen und einen finanziellen Ausgleich leisten.

"Durch die zugesagte Streichung der Ausnahmemöglichkeit aus der Satzung entfällt unsere Sorge, dass die von der DFL festgelegten sportpolitischen Ziele durch ein Nebeneinander von Klubs mit und ohne Ausnahmeregelung untergraben werden", sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt (62).

"Zwar sind die Regeln des Kartellrechts weiterhin für den Profisport und insbesondere für Sportverbände gültig. Die Begrenzung der Teilnahme an der Liga auf vereinsgeführte Klubs stellt jedoch nach wie vor eine Wettbewerbsbeschränkung dar, die einer sportpolitischen Legitimierung bedarf", erklärte Mundt weiter.

"Die von der DFL angebotenen Verpflichtungszusagen scheinen jedoch insgesamt geeignet zu sein, unsere vorläufigen kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen."

Ausnahmeregelungen für drei Bundesliga-Klubs - aber mit stärkeren Auflagen

Die Vereinigung der 36 Profiklubs und die Behörde haben sich auf drei wesentliche Änderungen der bisherigen 50+1-Regel geeinigt. Die Vertretung des Muttervereins in den Gremien der für den Profifußball ausgelagerten Kapitalgesellschaften muss zukünftig gewährleistet sein.

Zusätzlich ist es nicht mehr erlaubt, die Bilanzen durch Sonderzahlungen von Einzelpersonen oder Unternehmen auszugleichen. Als dritte Maßnahme sind die Klubs an ihren Standort gebunden.

Im Gegenzug erhalten die drei Ausnahmen Hoffenheim, Leverkusen und Wolfsburg Bestandsschutz - weitere Ausnahmen wird es nicht geben. Die DFL, der Deutsche Fußball-Bund und die anderen beteiligten Klubs und Investoren werden vor der endgültigen Entscheidung laut Bundeskartellamt noch einmal gehört.

Das Kartellamt hatte die 50+1-Regel im Jahr 2021 sportpolitisch als unbedenklich eingestuft, aber die drei Ausnahmen für die TSG Hoffenheim mit Mehrheitseigner Dietmar Hopp (83) sowie die von Unternehmen gelenkten Klubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert. Seitdem läuft das Klärungsverfahren.

Die Hoffenheimer hatten kürzlich mitgeteilt, dass Hopp seine Stimmrechtsmehrheit am Mutterverein ohne Entschädigung zurückgeben wird.