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Jens Lehmann erneut vor Gericht: Ehemaliger Anwalt fordert 24.000 Euro

München – Wieder einmal befindet sich Jens Lehmann (55) in Zahlungsschwierigkeiten: Sein früherer Rechtsbeistand verlangt eine fünfstellige Summe, da der Ex-Torwart nach dem sogenannten "Kettensägen-Prozess" seine Anwaltskosten nicht beglichen hatte.

Sein ehemaliger Anwalt reichte laut Angaben der "SZ" beim Landgericht München II eine Klage ein, weil Lehmann noch ein Honorar in Höhe von 14.726,25 Euro zuzüglich Nebenkosten schulde.

Das geforderte Honorar bezieht sich unter anderem auf die Verteidigung im Kettensägen-Verfahren.

Im Juli 2022 hatte der frühere Nationaltorwart eigenhändig mit einer Kettensäge einen Balken an der Garage seines Nachbarn beschädigt – aus Frust darüber, dass der Rohbau angeblich seine Sicht auf den Starnberger See versperrte.

Wegen dieses Vorfalls musste sich Lehmann zunächst vor dem Amtsgericht Starnberg und später in zweiter Instanz vor dem Landgericht München II verantworten.

Das Gericht verzichtete am Dienstag darauf, die Beteiligten zum persönlichen Erscheinen zu verpflichten.

Sowohl der Anwalt der Klägerseite als auch Jens Lehmanns Vertreter wurden per Videoschalte auf eine große Leinwand zugeschaltet – die Verhandlung fand somit größtenteils digital statt.

Lehmanns aktueller Anwalt bewertete die Honorarforderung als deutlich überhöht – eine Einschätzung, die auch der Vorsitzende Richter teilte. Er riet den Parteien, eine Einigung in Form eines Vergleichs anzustreben.

Im Anschluss schlug das Gericht vor, die ursprünglich geforderten knapp 15.000 Euro um rund 9.000 Euro zu reduzieren.

Nach etwa 90 Minuten verhandelten sich beide Seiten auf eine Restzahlung von 5.000 Euro. Der Abschluss ist widerruflich und kann bis zum 4. November zurückgenommen werden.

Bereits Anfang April musste Jens Lehmann erneut vor Gericht erscheinen, weil sich der ehemalige Fußballnationaltorwart nach einem Oktoberfestbesuch im Jahr 2024 betrunken ans Steuer gesetzt hatte.