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Steht die Räumung des Fortuna-Büdchens bevor? Gericht fällt Urteil

Von Dorothea Hülsmeier

Düsseldorf – Das legendäre Fortuna-Büdchen am Rheinufer in Düsseldorf darf vorerst weiter betrieben werden.

Kurzzusammenfassung

Automatisch erstellte Zusammenfassung des Berichts

Das Landgericht Düsseldorf wies die Räumungsklage der Eigentümerin gegen die Pächter des beliebten Kiosks zurück.

Als Begründung führte das Gericht einen Formfehler bei der Kündigung an: Diese hätte allen drei im Pachtvertrag genannten Brüdern zugestellt werden müssen, nicht ausschließlich der Betreibergesellschaft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über eine mögliche Berufung wird das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.

Die Eigentümerin hatte den Pachtvertrag für das Fortuna-Büdchen bereits zum Ende des Jahres 2024 beendet. Da die drei Brüder als Pächter jedoch weiterhin den Betrieb führten, reichte sie im Januar die Räumungsklage ein.

Unter den Fans von Fortuna Düsseldorf sowie weiteren Besuchern der Trinkhalle sorgte die Nachricht für große Unruhe.

Mehrere Online-Petitionen zum Erhalt des Büdchens wurden ins Leben gerufen. Selbst CDU-Oberbürgermeister Stephan Keller (54) bekundete seine Unterstützung.