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Jens Lehmann: Verurteilung im Kettensägen-Streit

In einem bizarren Nachbarschaftsstreit wurde der ehemalige Nationaltorwart Jens Lehmann zu einer Geldstrafe von 420.000 Euro verurteilt. Die Strafe folgt auf frühere Forderungen der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung, gepaart mit einer Geldstrafe von 216.000 Euro, angestrebt hatte. In seinem Schlussplädoyer betonte Staatsanwalt Stefan Kreutzer am Amtsgericht Starnberg, dass durch derartiges Verhalten mit der Kettensäge, ausgerechnet ein Held wie Lehmann vor Gericht endete. Dem Ex-Fußballprofi wurde vorgeworfen, im Sommer 2022 die Garage eines Nachbarn mit einer Kettensäge beschädigt zu haben. Lehmann stand wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs vor Gericht, Vergehen, die angeblich in einem langwierigen Nachbarschaftskonflikt wurzelten. Für Kreutzer war klar, dass Lehmann seinem Nachbar "gezielt Schaden zufügen" wollte und betitelte das Verhalten des 54-Jährigen als "hochgradig auffällig". Ebenfalls vor Gericht thematisiert wurde ein weiterer Vorfall, bei dem Lehmann in einem Flughafenparkhaus keine Parkgebühren entrichten wollte und einem anderen Auto dicht folgte, um durch eine offene Schranke zu fahren, worüber der Staatsanwalt vor Gericht die Stirn runzelte.

Richterin: Lehmann stellt sich als Opfer dar

Jens Lehmann hat sich seit Beginn des Prozesses oft auf Erinnerungslücken berufen, gab jedoch zu, mit einer laufenden Kettensäge in der Garage des Nachbarn gewesen zu sein. Er behauptete, er habe dort von seinem Nachbarn Hecken schneiden sollen und wollte sich nur in der Garage umsehen, während er der Anklageseite Vorwürfe des Rufmords und falscher Verdächtigungen machte. Lehmanns Anwalt kritisierte in seinem Plädoyer das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und lehnte die moralische Beurteilung seines Mandanten ab. Dennoch entschied die Richterin, dass Lehmann durch sein Verhalten nicht als Opfer, sondern als Täter anzusehen sei. Entgegen der Forderung seines Verteidigers nach Freispruch in den meisten Punkten und nur einer geringen Geldstrafe bei der Beleidigung von Polizisten, verhängte die Vorsitzende eine Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2.000 Euro, womit Lehmann insgesamt 420.000 Euro zahlen muss – ein Ausdruck dafür, dass er selbst seiner Reputation geschadet habe, so die Richterin.

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